Genehmigung zu Rückauflassungsvormerkung

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Lola87
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#1

23.08.2013, 08:56

Hallo zusammen,

wir haben einen KV beurkundet (GW: 106.000,00 €). Ein anderer Notar hat die Rückabtretung der Auflassungsvormerkung beurkundet. Wir genehmigen diese Erklärung. Frage: Welchen Wert nehme ich? Sind uns nicht einig. Hätte 53.000 € genommen und 1,0 wie bei einer normalen Zustimmungserklärung. Aber kann die Rückabtretung der Auflassungsvormerkung mit Vollzugsgebühr so teuer sein wie fast die ganze Beurkundung des Vertrages?

Mir raucht der Kopf... für Tipps und Hinweise wäre ich dankbar.

LG
Du musst nicht alles wissen, aber wissen wo es steht 8)
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Soenny
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#2

23.08.2013, 20:45

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Lola87
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#3

30.08.2013, 08:47

Schon passiert....


Habe mich noch ein wenig versucht schlau zu machen....

Wenn der Geschäftswert einer sonstigen Vormerkung z.B. Auflassungsvormerkung der Wert des vorgemerkten Rechts ist. Ist der Geschäftswert der Verkehrswert des Grundstücks und beim Kauf der Kaufpreis.

Das heißt doch auch im Umkehrschluss, dass bei einer Rückabtretung der AV dieser Wert anzusetzen ist.oder?! :roll: p
Und wenn ich dass die Rückabtretung genehmige gilt dies auch als Wert für die Genehmigung?

Mein Chef hat mich total verunsichert, weil er was von 25 € Festbetrag irgendwo aufgeschnappt hat. Das meines Wissens nur für das Gericht gilt.

Wäre für eine Rückmeldung echt dankbar.
Du musst nicht alles wissen, aber wissen wo es steht 8)
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