auftrag für die Erstellung des Kaufvertrages im Juli gestellt.
Burkundung jetzt im August mit gleichzeitiger Grundschuldbestellung.
Den Kaufvertrag rechne ich ja nach Kosto. ab aber bei der Grundschuld
bin ich mir nicht sicher. Muss ich diese jetzt in Bezug auf den Kaufver-
trag sehen und auch nach kosto. abrechnen?
Lg Helga
finanzierungsgrundschuld
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War der Auftrag zur Beurkundung der Grundschuld (konkret) schon im Juli erteilt, lag z.B. schon das Grundschuldbestellungsformular vor? Dann wäre altes Recht anzuwenden. Auf den Auftrag zur Beurkundung des Kaufvertrages kommt es mE nicht an, es handelt sich nicht um einen Fall von § 136 Abs. 3 GNotKG.