Erbausschlagung
Verfasst: 15.08.2013, 14:11
Hallöchen,
ich habe hier nunmehr jetzt eine Erbausschlagung liegen wonach die Tochter das Erbe nach ihrem verstorbenen Vater ausschält. Die Tochter schlägt weiterhin zusammen mit ihrem Ehemann für die beiden minderjährigen Kinder aus. Nach der KostO war es ja eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf. Die Erbausschlagung wurde gefertigt und sofort unterschrieben. Wie rechne ich dies nun ab??? Ich habe keine Ahnung oder vielleicht nur nen Ansatz... Ich denke: NR. 21201 für das Beurkundsverfahren mit 0,5 und 24102 für die Fertigung des Entwurfes mit ebenfalls 0,5. Die Wertvorschriften richten sich nach §§ 103 und 119 Abs.1... oder bin ich völligst auf dem Holzweg...
ich habe hier nunmehr jetzt eine Erbausschlagung liegen wonach die Tochter das Erbe nach ihrem verstorbenen Vater ausschält. Die Tochter schlägt weiterhin zusammen mit ihrem Ehemann für die beiden minderjährigen Kinder aus. Nach der KostO war es ja eine Unterschriftsbeglaubigung mit Entwurf. Die Erbausschlagung wurde gefertigt und sofort unterschrieben. Wie rechne ich dies nun ab??? Ich habe keine Ahnung oder vielleicht nur nen Ansatz... Ich denke: NR. 21201 für das Beurkundsverfahren mit 0,5 und 24102 für die Fertigung des Entwurfes mit ebenfalls 0,5. Die Wertvorschriften richten sich nach §§ 103 und 119 Abs.1... oder bin ich völligst auf dem Holzweg...