Erbausschlagung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Jaqueline
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#11

03.09.2013, 14:31

Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen. Ich habe gehört, dass, sollten Erben nacheinander berufen werden nur einmal der Geschäftswert nach § 36 Abs. 3 GNotKG angesetzt wird. Stimmt das?
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#12

04.09.2013, 08:22

Diehn vertritt die (wohl nicht zu widerlegende) Auffassung, dass jede Ausschlagung ein besonderer Beurkundungsgegenstand ist und die Werte nach § 35 Abs. 1 GNotKG zu addieren sind. Bei Ausschlagung wegen Überschuldung ist der Wert allerdings jeweils "0,00", so dass es dann immer bei der Mindestgebühr gem. Nrn. 24102, 22201 von 30,00 Euro bleibt.
Jaqueline
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#13

04.09.2013, 15:58

Danke... Hatte ich auch so nachgelesen...
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