Kostenfrei, vormals § 16 KostO

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Dortmunderin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 02.02.2009, 12:29
Wohnort: Dortmund

#1

15.08.2013, 12:35

Hallo ihr,

ich durchforste gefühlt seit 3 Stunden das Internet und unsere Bücher und komme einfach nicht weiter.

Bei einer Handelsregisteranmeldung ist uns ein Fehler unterlaufen. Der GF hat eine weitere HR-Anmeldung unterschrieben.

Früher habe ich bei der Kostennote geschrieben "Kosten gemäß § 16 KostO ...". Was schreibe ich denn jetzt, bzw wo finde ich die Kostenfreiheit jetzt im GNotKG?

Vermutlich habe ich heute auch einfach nur Tomaten auf den Augen und übersehe es in den Büchern.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Davy Jones’ Locker
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 776
Registriert: 15.12.2008, 14:10

#2

15.08.2013, 12:39

§ 21 GnotKG
Dortmunderin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 02.02.2009, 12:29
Wohnort: Dortmund

#3

15.08.2013, 12:48

:thx
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2195
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#4

15.08.2013, 15:58

Inzwischen sind auf dem Buchmarkt doch verschiedene Bücher enthalten mit Synopsen, bei denen die KostO-Vorschriften den neuen GNotKG-Regelungen mit Nachfolgeregelungen / Abweichungen dazu zusammengefasst sind, so etwas kann in diesem u. ähnlichen Fällen vielleicht hilfreich sein.
Auch im eigenen Skript zu den Seminaren zum GNotKG (5,25 Std. in 9 Städten vom 23.8. - 15.11., in Essen z. B. am 2.9, 30.9. u. 15.11.2013) ist so etwas enthalten, vgl. die auf meiner nach meinem Nachnamen benannten Internetseite filzek.de enthaltenen Seminarangebote bzw. hier im Forum unter Berufsbezogenes, Fortbildung und Weiterbildung, sowie im Thread "Reform der Notarkosten".
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten