KR auf Vermerkblatt für Testament?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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kleinela
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#1

07.08.2013, 12:57

Hallo,

ich habe heute Morgen ein Testament fertig gemacht (Abrechnung noch nach KostO). Auf dem Vermerkblatt kann man nur die Kosten nach der KostO eintragen. Ich habe bei der Eintragung im ZTR auch nicht gesehen, dass man diesbezüglich etwas einstellen kann.

Weiß jemand, wie das nach dem GNotKG ist? Müssen die Kosten dann weiterhin auf dem Vermerkblatt eingetragen werden?

Viele Grüße
Ela
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Julie
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#2

07.08.2013, 13:47

Nein, Du musst ja generell keine Rechnungen mehr bei der Urkunde verwahren.

Hier gibts da auch schon ne Diskussion zu: http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=119&t=66160
[b]Lg, Julie[/b]
kleinela
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#3

07.08.2013, 16:00

:thx
Bielefelder
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#4

07.08.2013, 21:21

Das ZTR wird das Vermerkblatt sicher bald ändern, die BNotK wartet aber ggf. noch auf die Anpassung der DONot an das GNotKG
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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