Kostenrechnung U-begl unter einer Lö-bewilligung (GS)
Verfasst: 06.08.2013, 19:07
Hallo Leute
ein fast ähnlicher Fall ist bereits eingestellt worden
Trotzdem habe ich noch eine Frage
Ich wollte folgende KR erstellen (4 auswärtige Begl. bei der Bank)
Notarkostenberechnung
19 GNotKG
Geschäftswert 33.000,00 €
121, 53 Abs. 1 Satz 1 GNotKG (da eine GS gelöscht werden soll )
Nr. 25100. Unterschriftsbeglaubigung 27,00 €
Nr. 26002. Auswärtsgebühr jedoch wegen mehrerer Geschäfte
gem Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 26002 anteilig 1/4. 12,50 €
Nr. 25200. Erteilung einer Vertretungsbescheinigung nach. 15,00 €
21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO
Nr. 32001. Dokumentenpauschale-Papier (s-w). 2 Seiten. 0,30 €
Nr. 32014. 19 % Umsatzsteuer
Würdet ihr die Paragra. auch so angeben oder hAbe ich hier noch anzugebende vergessen?
In dem anderen Beispiel wurde noch eine Auslagenpauschale nach Nr. 32005 in Ansatz
gebracht 20 % der zusammengerechneten gebühren. Ist diese gebühr immer in Ansatz
zu bringen und wenn auch unter hinzuziehung der Dokumentnpauschale?
Ich gehe davon aus, dass ich in allen 4 Fällen wie sonst auch nach KostO. die Gebühr für die
Vertretungsbescheinigung in Ansatz bringen kann?
Wäre nicht schlecht, wenn ihr mir Eure Meinung dazu sagen könntet auch wenn obiges ein
bisschen viel ist. Danke.
LG Helga
ein fast ähnlicher Fall ist bereits eingestellt worden
Trotzdem habe ich noch eine Frage
Ich wollte folgende KR erstellen (4 auswärtige Begl. bei der Bank)
Notarkostenberechnung
19 GNotKG
Geschäftswert 33.000,00 €
121, 53 Abs. 1 Satz 1 GNotKG (da eine GS gelöscht werden soll )
Nr. 25100. Unterschriftsbeglaubigung 27,00 €
Nr. 26002. Auswärtsgebühr jedoch wegen mehrerer Geschäfte
gem Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 26002 anteilig 1/4. 12,50 €
Nr. 25200. Erteilung einer Vertretungsbescheinigung nach. 15,00 €
21 Abs. 1 Nr. 1 BNotO
Nr. 32001. Dokumentenpauschale-Papier (s-w). 2 Seiten. 0,30 €
Nr. 32014. 19 % Umsatzsteuer
Würdet ihr die Paragra. auch so angeben oder hAbe ich hier noch anzugebende vergessen?
In dem anderen Beispiel wurde noch eine Auslagenpauschale nach Nr. 32005 in Ansatz
gebracht 20 % der zusammengerechneten gebühren. Ist diese gebühr immer in Ansatz
zu bringen und wenn auch unter hinzuziehung der Dokumentnpauschale?
Ich gehe davon aus, dass ich in allen 4 Fällen wie sonst auch nach KostO. die Gebühr für die
Vertretungsbescheinigung in Ansatz bringen kann?
Wäre nicht schlecht, wenn ihr mir Eure Meinung dazu sagen könntet auch wenn obiges ein
bisschen viel ist. Danke.
LG Helga