Angabe von §§ bei der Rechnung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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monek
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#1

06.08.2013, 14:46

Hallo zusammen,

ich hab - vermutlich eine total bescheuerte - Frage, komm hier aber wirklich gerade nicht weiter.

Wir haben früher als Überschrift für unsere Rechnungen folgendes geschrieben:

"Notarkostenberechnung
§§ 8, 32, 141, 154 KostO
"

Unsere Rechnungen sollen wir genau so wie zu KostO-Zeiten aufbauen, damit sich die Mandanten nicht auch noch an ein neues Layout gewöhnen müssen ...

Welche §§ schreib ich denn jetzt am besten drüber?
§ 10 wäre m. E. der passende Ersatz für § 8
§ 34 für § 32
§ 19 für § 154
Ersatz für § 141 gibt es meines Erachtens gar nicht mehr, da ich den auch nicht mehr brauche.

Im Prinzip müsse die Überschrift jetzt wohl

"Notarkostenberechnung
§§ 10, 19, 34 GNotKG
"

lauten oder?

Kennt sich im Übrigen jemand mit PACTUM aus? Dieses Programm raubt mir grad so ziemlich den letzten Nerv!!!

Vielen Dank! :thx

Frohes arbeiten :huepf
moneK
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#2

06.08.2013, 15:13

Ein quasi "offizielles" Rechnungsmuster findet sich auf Seite 159 der Begründung zum Gesetzentwurf BT-Drucksache 17/11471
monek
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#3

06.08.2013, 15:24

Oh danke ... das hab ich gar nicht gesehen ...
aber das wird wohl mein Chef nicht "absegnen", da er auf sein altes "Format" besteht :-(
Aber ich werd das ihm mal vorlegen!
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#4

06.08.2013, 15:29

Vom Inhalt her sollte man sich im Hinblick auf die neuen Formvorschriften (vgl. § 19 GNotKG) aber daran orientieren!
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#5

06.08.2013, 23:40

10, 19, 34 GNotKG sind alle nicht zitierpflichtig: siehe § 19 Abs. 3 Nr. 2 (nur §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124)
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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#6

07.08.2013, 16:51

Vielen Dank für die Antworten!!!
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