Hallo zusammen,
ich hab - vermutlich eine total bescheuerte - Frage, komm hier aber wirklich gerade nicht weiter.
Wir haben früher als Überschrift für unsere Rechnungen folgendes geschrieben:
"Notarkostenberechnung
§§ 8, 32, 141, 154 KostO"
Unsere Rechnungen sollen wir genau so wie zu KostO-Zeiten aufbauen, damit sich die Mandanten nicht auch noch an ein neues Layout gewöhnen müssen ...
Welche §§ schreib ich denn jetzt am besten drüber?
§ 10 wäre m. E. der passende Ersatz für § 8
§ 34 für § 32
§ 19 für § 154
Ersatz für § 141 gibt es meines Erachtens gar nicht mehr, da ich den auch nicht mehr brauche.
Im Prinzip müsse die Überschrift jetzt wohl
"Notarkostenberechnung
§§ 10, 19, 34 GNotKG"
lauten oder?
Kennt sich im Übrigen jemand mit PACTUM aus? Dieses Programm raubt mir grad so ziemlich den letzten Nerv!!!
Vielen Dank!
Frohes arbeiten
moneK
Angabe von §§ bei der Rechnung
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Oh danke ... das hab ich gar nicht gesehen ...
aber das wird wohl mein Chef nicht "absegnen", da er auf sein altes "Format" besteht
Aber ich werd das ihm mal vorlegen!
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Frechheit siegt!
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10, 19, 34 GNotKG sind alle nicht zitierpflichtig: siehe § 19 Abs. 3 Nr. 2 (nur §§ 36, 40 bis 54, 97 bis 108, 112 bis 124)
Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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