U-Begl. Löschungsbew. mit Auswährtsgebühr

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
The_Rabbit_333
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#1

06.08.2013, 10:51

Guten Morgen,

Chef fährt zur Bank, Beglaubigt unter zwei verschiedenen Löschungsbewilligungen die Unterschriften. Im Büro überprüft er den HR-Auszug und bescheinigt die Vertretungsberechtigung im Begl.-Vermerk.

Eine der KR sieht jetzt so aus:

Beglaubigung KV-Nr. 25100 (Wert: 16.361,34 €) Gebühr 20 €
Zusatzgebühr KV-Nr. 26002 (50 %) Gebühr: 25,00 €
Doku KV-Nr. 32000 GEbühr: 0,60 €
Auslagen KV-Nr. 32004 Gebühr 4,00 €
Bescheinigung KV-Nr. 25200 Gebühr 15,00 €
Abrufkosten KV-Nr. 32011 Gebühr 4,50 €

Meine Frage wäre jetzt: Darf die Auswärtgebühr die Begl.-Gebühr übersteigen? Liege ich mit der Bescheinigungsgebühr richtig?

Dankeschön für eure Hilfe!
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Julie
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#2

06.08.2013, 11:52

Hallo Rabbit!

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du die Gebühr Nr. 26002 auf 50 % runtersetzt, weil im Gesetzestext doch steht "für jede angefange halbe Std. 50 €"!?

Die Dokumentenpauschale müsste meines Erachtens nach Nr. 32001 abgerechnet werden.

Die Auslagen würden sich dann ja nach 70 € berechnen und somit 20 % hiervon = 14 €.

Bei den anderen Gebühren bin ich mit Dir.

Die Auswärtsgebühr ist nicht mehr gedeckelt.

Habe auch noch meine Schwierigkeiten mit dem GNotKG, aber ich hoffe, es ist so richtig, wie ich es sage. Falls nicht, möge mich jemand berichtigen!!
[b]Lg, Julie[/b]
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Julie
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#3

06.08.2013, 11:56

Ach, jetzt verstehe ich es mit der Auswärtsgebühr, du hast sie auf die zwei Urkunden auf geteilt. Ja, das ist dann meiner Meinung nach auch richtig, sorry!

Die Auslagen werden dann nach 45 € berechnet, also 9 €.
[b]Lg, Julie[/b]
The_Rabbit_333
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#4

06.08.2013, 12:28

Hallo Julie dankeschön für deine schnelle Antwort.

Habe die Auswärtsgebühr auf zwei Akten verteilt.

Dann werde ich die Rechnung mal so erstellen. Danke für den Hinweis auf die Doku und Auslagenpauschale.

Ich fürchte ein Seminar reicht bei mir noch lange nicht... :motz :roll:
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Julie
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#5

06.08.2013, 12:51

Gerne, gar kein Problem!

Ja, ich war auf zwei Seminaren und ich merke, dass ich auch nochmal hin muss. Aber man braucht natürlich auch die tägliche Praxis.
[b]Lg, Julie[/b]
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#6

06.08.2013, 15:21

An Gebühren sind hier entstanden: Nr. 25100 = 20,00 Euro; Nr. 26002 = 25,00 Euro; Nr. 25200 = 15,00 Euro
Summe = 60,00 Euro, Pauschale Nr. 32005 20% hiervon = 12,00 Euro
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Julie
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#7

06.08.2013, 16:04

Stimmt, die Bescheinigung hatte ich nicht bedacht! :thx Revisor, für den Hinweis!!
[b]Lg, Julie[/b]
The_Rabbit_333
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#8

06.08.2013, 16:11

:thx
Küken79
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#9

15.08.2013, 15:01

Ich habe eine ähnliche Frage eingstellt.

Da hier mehr los ist, nochmals zu meinem Problem:

Darf ich mir aussuchen, ob ich die Auswärtsgebühr oder das Tage- und Abwesenheitsgeld in Ansatz bringe?

Sind im hier vorliegenden Fall gar keine Fahrtkosten angefallen?
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#10

15.08.2013, 15:53

Zur ersten Frage: nein!
Zur zweiten Frage: Fahrtkosten fallen nur an, wenn eine Geschäftsreise vorliegt (Nr. 32006/32007 KV GnotKG). Nach Vorbemerkung 3.2 Abs. 2 liegt eine Geschäftsreise nur vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich der mtssitz oder die Wohnung des Notars befindet.
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