U-Begl. Löschungsbew. mit Auswährtsgebühr
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Diehn hat unter http://www.gnotkg.de/musterberechnungen.html" target="blank drei Fehler in seinen Musterberechnungen richtig gestellt, u.a. auch den Fehler in Rn. 581.
Dort sind sogar schon die Seiten aus der 2. Aufl. abrufbar.
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Bielefelder Fachlehrgänge für Fachanwälte und Notare: http://www.bielefelder-fachlehrgaenge.de/
Notarkostenforum zum GNotKG: http://www.gnotkg-online.de
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Hallo allerseits...
um nochmal auf meine Berechnung zurückzukommen...
Jetzt bin ich mir selber unsicher ob ich damals die richtige Gebühr genommen habe... muss es nicht richtigerweise eine Festgebühr von 20 Euro nach Nr. 25101 sein?
LG
um nochmal auf meine Berechnung zurückzukommen...
Jetzt bin ich mir selber unsicher ob ich damals die richtige Gebühr genommen habe... muss es nicht richtigerweise eine Festgebühr von 20 Euro nach Nr. 25101 sein?
LG
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Die gilt (unter anderem) nur für Löschungsanträge bzw. Zustimmungen des Eigentümers zur Löschung, nicht hingegen für Löschungsbewilligungen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de