#18
16.08.2013, 11:40
Ich denke, das Problem mit der Abschriftsbeglaubigungsgebühr für beigefügte Vollmachten in begl. Kopie ist jetzt beschrieben worden und klar?
Bei Diehn, Berechnungen zum neuen Notarkostenrecht, 1. Aufl. 2013, Rn. 594, steht auch zum Beispiel einer Kostenrechnung für eine U.-Begl. mit beigefügter begl. Kopie einer Vollmacht im Ergebnis ja auch genau das, was Revisor u. ich oben beschrieben haben.
Mir ist inzwischen noch etwas zum "Problem" der Berechnung pauschalierter Auslagen eingefallen: Soweit in einer Angelegenheit gar keine Auslagen für Porto u. Telefon entstehen, gibt es auch die Pauschale nicht (siehe Wortlaut 32005 "anstelle der tatsächlichen Auslagen", einhellige Meinung).
Wenn es also so ist, dass, z. B. dadurch, dass durch Büroboten der Bank oder des Notars der "Rücktransport" der unterschriftsbeglaubigten Löscnungsbewilligungen an die Bank erfolgt (oder sie aufgrund mitgebrachten Siegels und UR.-Nummern usw. und schon von der Bank vorgeschriebener Beglaubigungsvermerke auch keine Portoauslagen auslösen) bestände die Möglichkeit bzw. sogar Pflicht, gar keine Auslagen dafür zu berechnen, auch keine Pauschale.
Wenn man es so sieht, dass man die erste von 5 Urkunden mit der Post geschickt hat und dabei die anderen vier Urkunden mit eingetütet hat, könnte man auch auf die Idee kommen, im ersten Fall die Portoauslagen (bzw. eine Pauschale) zu berechnen und in den Fällen 2 - 5 nichts - aber ich schreibe das nur, um eigentlich nicht ganz astreine Lösungsvorschläge anzubieten, falls man bei Berechnung von 5 Pauschalen für nur 1 x 1,45 Euro Porto Gewissensprobleme haben sollte, was m. E. aber nicht nötig ist. Auch aufgeteilt auf die 5 Urkunden entstehen ja 1,45 Euro : 5 = ein kleiner Portoauslagenbetrag, der dann m. E. in jeder der gesonderten Angelegenheiten zur Erhebung der Pauschale berechtigen würde.
Seminare zum GNotKG in Berlin wieder am 27.8., 24.9. und 5.11.2013, jeweils 12.-30 - 17.45 Uhr, Ratskeller Charlottenburg, vgl. filzek.de unter Seminare oder hier im Forum bei Berufsbezogenes, Fortbildung und Weiterbildung, und früherer Thread "Reform der Notarkosten".