Vollmachtsbestätigung nach GNotKG

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bonsen
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#1

05.08.2013, 12:48

Ich bräuchte mal Eure Hilfe,

muss eine KR erstellen:

Vollmachtsbestätigung ohne Entwurf zum Kauf- und Abtretungsvertrag, Wert: 12.500,00 €

Beträgt der Wert für diese Vollmacht nun die Hälfte, 6.250,00 €?

Nr. 25100 Beglaubigung der Unterschrift
Geschäftswert nach §§ 121,98 20,00 €.
Martin Filzek
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#2

05.08.2013, 12:54

Ja. Es ist nicht ganz zweifelsfrei im Gesetz geregelt, da für reine Unterschriftsbeglaubigungen nicht ausdrücklich gesagt ist, dass § 98 GNotKG mit dem grundsätzlich künftig nur noch halben Wert bei Vollmachten / Vollmachtgsbestätigungen / Zustimmungen zu bestimmten Rechtsgeschäften anwendbar ist, aber die soweit ich sehe ganz überwiegende Meinung geht wohl doch davon aus, was mir auch richtig erscheint.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
bonsen
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#3

05.08.2013, 13:09

Vielen Dank...
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