Kostenrechnung auf Urkunde???

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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brainy
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#1

05.08.2013, 10:44

Hallo Zusammen,

habe ich das richtig verstanden, dass bei Unterschriftsbeglaubigungen keine Kostenrechnung mehr auf die Urkunde kommt?Also auch nicht für die Urkundensammlung, die wurde ja immer vom Notar unterzeichnet. Kommt zur Sammlung nun nur eine Kopie ohne Kostenrechnung???

Und ist es wohl korrekt, wenn ich zukünftig: Kostenberechnung nach § 19 GNotKG, anstatt früher: Kostenberechnung gem. §§ 141, 154 KostO aufführe?

Vielleicht kann jemand, der schon Erfahrung hat mal so eine Kosten-"Ruburm" (wie es auf der Urkunde zur Sammlung kommt) einstellen??? Das wäre super nett!

Vielen Dank!
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#2

05.08.2013, 12:58

Siehe
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... 7&start=40
In der dort von mir unter #48 zitierten Begründung des Gesetzentwurfs findet sich auf Seite 159 eine Beispielkostenrechnung.
Martin Filzek
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#3

05.08.2013, 13:03

Siehe die letzten Diskussionsbeiträge zu diesem Thema beim Thread Reform der Notarkosten.

M. E. ist es ja kein Zwang, die Kostenberechnungen, die bislang bei den Exemplaren der Urkundensammlung in Abschrift vorhanden waren, nun dort wegzulassen und anderswo oder nur in elektronischer Form aufzubewahren und es besteht nur zur Erleichterung für diejenigen, die das umständlich fanden, diese Wahlmöglichkeit (bzw. auch für Fälle, wo datentschutzrechtl. Bedenken bestehen, vgl. Gesetzesbegründung in der BT-Drs. zum Regierungsentwurf, leicht zu finden und herunterzuladen bei gnotkg.de, bzw. auch letztgenannte Disk.-beiträge im anderen Thread Reform der Notarkosten). Wenn man es so gewohnt ist und zur Erleichterung für die nächste Notarkostenprüfung (um nicht viele weitere Unterlagen heraussuchen zu müssen) kann man durchaus doch die Kostenberechnung in Kopie / Abschrift bei den Exemplaren in der Urkundensammlung (weiterhin) aufnehmen / bereithalten.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Jupp03/11

#4

05.08.2013, 13:08

Martin Filzek hat geschrieben:Siehe die letzten Diskussionsbeiträge zu diesem Thema beim Thread Reform der Notarkosten.

M. E. ist es ja kein Zwang, die Kostenberechnungen, die bislang bei den Exemplaren der Urkundensammlung in Abschrift vorhanden waren, nun dort wegzulassen und anderswo oder nur in elektronischer Form aufzubewahren und es besteht nur zur Erleichterung für diejenigen, die das umständlich fanden, diese Wahlmöglichkeit (bzw. auch für Fälle, wo datentschutzrechtl. Bedenken bestehen, vgl. Gesetzesbegründung in der BT-Drs. zum Regierungsentwurf, leicht zu finden und herunterzuladen bei gnotkg.de, bzw. auch letztgenannte Disk.-beiträge im anderen Thread Reform der Notarkosten). Wenn man es so gewohnt ist und zur Erleichterung für die nächste Notarkostenprüfung (um nicht viele weitere Unterlagen heraussuchen zu müssen) kann man durchaus doch die Kostenberechnung in Kopie / Abschrift bei den Exemplaren in der Urkundensammlung (weiterhin) aufnehmen / bereithalten.
so sehe ich das auch.
funnyJasmin
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#5

05.08.2013, 13:15

Das werde ich hier auch so handhaben. Kein Bock zu jeder vom Kostenprüfer auserwählten Urkunde die Rechnung zu suchen. Dann arbeite ich ja an diesen Tagen nur noch für ihn :-o
brainy
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#6

05.08.2013, 15:22

:thx
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