Seite 1 von 1

dokumentenpauschale GNotKG

Verfasst: 01.08.2013, 21:55
von Helga60
Hallo Leute,

könnt ihr mir mal auf die schnelle helfen.
Vorsorgevollmacht mit PV und BV

Erteilung einer Abschrift und einer Ausfertigung, insgesamt also 12 Seiten

Vorher nach Kosto habe ich eine Abschrift 6 Seiten a' 0,50 € also 3,00 € abgerechnet.
Wie verhält es sich jetzt.

Muss morgen die Berechnung machen

Danke im voraus

LG Helga

Re: dokumentenpauschale GNotKG

Verfasst: 02.08.2013, 11:42
von Martin Filzek
Ich nehme an, die Frage bezieht sich nur auf die Dokumentenpauschale und die Gebühren, bei denen sich auch einiges geändert hat, waren klar?
Vorsorglich daher nur: PV und BV (Patientenverfügung und Betreuungsverfügung) sind nach § 109 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG jetzt gegenstandsgleich und haben zusammen den Wert nach § 36 II und III - in "Normalfällen" kann auf den Hilfsregelwert von jetzt 5.000 Euro zurückgegriffen werden, der bei sehr Vermögenden jedoch angemessen vervielfacht werden kann. Hinzu kommt als gegenstandsverscxhiedene Erkärung (siehe § 110 Nr. 3) die Vollmacht, für deren Wert § 98 zu beachten ist (höchstens 50 % Aktivvermögen, Höchstwert 1.000.000 Euro). Aus dem Gesamtwert (§ 35 I, 86 II GNotKG) ist die 1,0 Gebühr KV 21200 zu berechnen, mindestens 60 Euro.

Bei der Berechnung der Dokumentenpauschale ist jetzt KV 32001 einschlägig, d. h. von Anfang an nur 0,15 Euro pro Seite für die im Beurkundungtsverfahren dananch auf einmal erteilten Kopien / Ausfertigungen usw., wobei nach GNotKG jetzt aber keine Freiexemplare mehr abzuziehen sind von der Gesamtzahl der nach außen erteilten Kopien / Abschriften / Ausfertigungen.

Spätere gesonderte Anträge auf weitere Abschriften / Ausfertigungen fallen dann unter KV 32000, wo die ersten 50 Seiten wieder "teurer" sind mit 0,50 Euro pro Seite.

Die zahlreichen Änderungen durch GNotKG gegenüber KostO sind also wie der Fragefall zeigt sehr umfassend und vielfältig, so dass wiederholte Lektüren in Einführungsaufsätzen und -büchern sowie Seminarbesuche m. E. hilfreich sind, um im Lauf der nächsten Wochen einen Überblick über das Gesamtausmaß der zahlreichen Änderungen bei System, geänderten Gebührensätzen, geänderten Geschäftswertbestimmungen, Auslagenvorschriften und Zusatzgebühren usw. zu erhalten und nach und nach im Kopf zu speichern. Vgl. auch Seminarangebote auf eigener nach meinem Nachnamen benannten Internetseite filzek.de oder hier im Forum bei Berufsbezogenes, Thread Fortbildung und Weiterbildung, sowie Fachbereich Notariat, Reform der Notarkosten usw.
Eigene Seminare in 9 Städten mit 23 verschiedenen Terminen zwischen 23. Aug. 2013 (Husum) und 15. Nov. 2013 (Essen).

Re: dokumentenpauschale GNotKG

Verfasst: 02.08.2013, 13:20
von Revisor
... und beachten, dass das neue Recht nur anzuwenden ist, wenn der Auftrag ab dem 01.08.2013 erteilt wurde, § 136 Abs. 1 Nr. 4 GNotKG!

Re: dokumentenpauschale GNotKG

Verfasst: 02.08.2013, 20:41
von Bielefelder
... und die Auslagen werden nach dem Recht berechnet, dass für das Hauptgeschäft gilt, hier bestimmt KostO!