Wert bei U-Begl. unter Lohn- und GEhaltsabtretung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Margot
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#1

06.12.2010, 12:21

Hallo, liebe Mitstreiter/innen,
habe heute U-Begl. ohne Entwurf unter Lohn- und Gehaltsabtretung. Wert würde ich gem. 23 I nach Höhe des Darlehens 50.000,00 €- nehmen oder muss hier reduziert werden, da "der zur Sicherung dienende Gegenstand einen geringeren Wert hat"?
Welcher § würde sonst zur Wertbestimmung gehen?
Black out!
Danke für jede Hilfe, Gruß Margot
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Vivanja
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#2

07.12.2010, 13:30

Höhe des Darlehens würde ich auch sagen - im Zweifel nach § 18 KostO

LG Anja
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stefan2209
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#3

08.12.2010, 11:34

Lohn und Gehalt ist meiner Meinung nach eine wiederkehrende Leistung, also § 24 KostO.
Wenn die Abtretung auf den Höchstbetrag des Darlehens (hier € 50.000,00) beschränkt wurde, würde ich vergleichen und den niedrigeren Wert nehmen.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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