Hallo,
wir haben eine Unterschrift unter einer Fremdurkunde beglaubigt und sollen sie elektronisch zum Grundbuchamt schicken. Für die Unterschriftsbeglaubigung rechne ich die 0,2 Gebühr nach der Nr. 25100 GNotKG nach
dem Geschäftswert ab. Ist es richtig, dass für die Erzeugung der XML-Strukturdaten die Vollzugsgebühr nach Nr. 22125 GNotKG in Höhe von 0,5 anfällt? Diese Gebühr ist ja dann wesentlich höher als die Gebühr
für die Unterschriftsbeglaubigung.
Danke für die Hilfe.

