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Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück

Verfasst: 28.11.2018, 17:43
von JanaJgr
Dino hat geschrieben:
28.11.2018, 15:16
Dino hat geschrieben:
28.11.2018, 15:14
Viel anders dürften die GK beim KV des Erbbaugrundstücks doch nicht sein?

Auch dort wird er eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Dann hast du die Gebühr dafür schon mal, wie beim anderen KV auch. Berechnet natürlich aus dem vereinbarten Kaufpreis. Sind Belastungen in Abt. III zu löschen, fällt eine 0,5 Gebühr nach KV 14140 an. Für die Umschreibung wieder eine 1,0 Gebühr aus dem Kaufpreis. Für die Löschung des Erbbaurechts schätze ich KV 14143 Löschung im Übrigen eine Festgebühr von 25,00 €.
Löschung im Übrigen KV 14143 = Vorbemerkung 1.4.1.4 (Löschung Erbbaurecht steht auch drin)
Würde die 14143 nur einmal anfallen oder pro Recht? im Grundbuch steht nämlich auch noch ein Vorkaufsrecht in Abt. II

Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück

Verfasst: 29.11.2018, 10:32
von Dino
"Die Löschungsgebühr ist für jede Löschung gesondert zu erheben (§ 55 Abs. 2 GNotKG), auch wenn dasselbe Grundstück belastet ist.."

"Nach § 55 Abs. 2 GNotKG werden die Gebühren für jede Eintragung in das Grundbuch (oder Löschung aus dem Grundbuch) gesondert erhoben, soweit nicht ein anderes bestimmt ist."

Habe ich gerade nachgelesen.. Ein Beschluss vom OLG Köln und einmal NomoPraxis o.ä.