Re: Kosten für Umschreibung von einer Grundschuld vom Erbbaurechtsgrundbuch auf Erbbaugrundstück
Verfasst: 28.11.2018, 17:43
Würde die 14143 nur einmal anfallen oder pro Recht? im Grundbuch steht nämlich auch noch ein Vorkaufsrecht in Abt. IIDino hat geschrieben: ↑28.11.2018, 15:16Löschung im Übrigen KV 14143 = Vorbemerkung 1.4.1.4 (Löschung Erbbaurecht steht auch drin)Dino hat geschrieben: ↑28.11.2018, 15:14Viel anders dürften die GK beim KV des Erbbaugrundstücks doch nicht sein?
Auch dort wird er eine Auflassungsvormerkung eintragen lassen. Dann hast du die Gebühr dafür schon mal, wie beim anderen KV auch. Berechnet natürlich aus dem vereinbarten Kaufpreis. Sind Belastungen in Abt. III zu löschen, fällt eine 0,5 Gebühr nach KV 14140 an. Für die Umschreibung wieder eine 1,0 Gebühr aus dem Kaufpreis. Für die Löschung des Erbbaurechts schätze ich KV 14143 Löschung im Übrigen eine Festgebühr von 25,00 €.