Beitreibung von Notarkosten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
ninnih
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 14.10.2015, 15:47
Beruf: RENO Fachangestellte

#11

21.02.2017, 11:40

Hallo,

ich habe eine kure Frage und zwar soll ich eine vollstreckbare Ausfertigung der Kostenrechnung erstellen.

Erstelle ich die vollstreckbare Ausfertigung auf unserem Briefkopf oder auf einer blanken Seite??


Liebe Grüße
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#12

21.02.2017, 20:05

Die vollstreckbare Ausfertigung kann doch am einfachsten durch eine Kopie der "normalen" den Mandanten übersandten Kostenberechnung erteilt werden - dabei wird sicher auch der Briefkopi enthalten sein und ganz wichtig ist die Angabe des konkreten Notars mit vollem Namen usw. - bei mehreren Notaren in einer Sozietät reicht der Briefkopf allein nicht aus, sondern es muss ersichtlich sein, welcher Notar der Kostengläubiger ist.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Antworten