Ich hab jetzt hier ein Beispiel einer Vorsorgevollmacht mit PV wie ich sie mit an die Urkunde heften würde. Fehlt da noch was eurer Meinung nach??
Ich weiß das der Wert für die PV hier nicht stimmt.
Kostenberechnung zur Urkunde vom , UR-Nr. X/2013
Vollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren 135,00 €
Summe nach § 35 Abs. 1 33.000,00 €
Geschäftswert nach § 98 – Vollmacht 30.000,00 €
Geschäftswert nach §§ 97, 36 Abs. 2 3.000,00 €
Nr. 32005 Post- und Telekommunikationspauschale 20,00 €
Nr. 32001 Dokumentenpauschale (s/w) 12 Seiten 1,80 €
Nettobetrag 156,80 €
Nr. 32014 19 % Umsatzsteuer 29,79 €
Eintragung ins Vorsorgeregister 8,50 €
Gesamtbetrag 195,09 €
gez.
N o t a r
Es wurde erteilt:
Erste Ausfertigung für Herrn XY
Es wurde benachrichtigt:
Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
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Siehe http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... g#p1727046 und
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... 7&start=40. "In die Urkundensammlung" gehört allenfalls "lose" eine Kopie der erteilten Kostenrechnung. Keinesfalls ist die Rechnung mit der Urkunde zu verbinden, vgl. § 19 Abs. 6 GNotKG.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=11 ... 7&start=40. "In die Urkundensammlung" gehört allenfalls "lose" eine Kopie der erteilten Kostenrechnung. Keinesfalls ist die Rechnung mit der Urkunde zu verbinden, vgl. § 19 Abs. 6 GNotKG.
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Also reicht es aus wenn ich eine Kopie der Rechnung lose an die Urkunde hefte? Richtig mit Adresse und Namen des Mandanten? Und bei Unterschriftsbeglaubigungen ist es jetzt auch so das ich nirgendwo eine Rechnung drauf packen muss, auch nicht auf das Original. Hab ich das so richtig verstanden?
- Sarah84
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Hallo!
Jetzt habe ich leider feststellen müssen, dass ich die Vorsorgevollmacht mit PV + BV in einer Urkunde nicht richtig abgerechnet habe (bei Eheleuten).
Als Wert steht z. B. drin: 20.000,00 €
So habe ich abgerechnet:
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren
Summe nach § 35 Abs. 1 15.000,00 €
Geschäftswert nach § 98 - Vollmacht 10.000,00 €
Geschäftswert nach § 97, 36 Abs. 2, Abs. 3 - PV/BV 5.000,00 €
Nr. 32001 Dokumentenpauschale
Nr. 32005 Auslagenpauschale
Nr. 32014 19 % Umsatzsteuer
Nr. 32015 Registierung im Zentralen Vorsorgeregister
So wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, muss ich bei Eheleuten für die PV/BV 10.000,00 € ansetzen, also habe ich nach Nr. 21200 einen Geschäftswert von 20.000,00 €.
Jetzt habe ich leider feststellen müssen, dass ich die Vorsorgevollmacht mit PV + BV in einer Urkunde nicht richtig abgerechnet habe (bei Eheleuten).
Als Wert steht z. B. drin: 20.000,00 €
So habe ich abgerechnet:
Nr. 21200 Beurkundungsverfahren
Summe nach § 35 Abs. 1 15.000,00 €
Geschäftswert nach § 98 - Vollmacht 10.000,00 €
Geschäftswert nach § 97, 36 Abs. 2, Abs. 3 - PV/BV 5.000,00 €
Nr. 32001 Dokumentenpauschale
Nr. 32005 Auslagenpauschale
Nr. 32014 19 % Umsatzsteuer
Nr. 32015 Registierung im Zentralen Vorsorgeregister
So wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, muss ich bei Eheleuten für die PV/BV 10.000,00 € ansetzen, also habe ich nach Nr. 21200 einen Geschäftswert von 20.000,00 €.
- stefan2209
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Ich möchte mir den Hinweis erlauben, dass der GW € 5.000,00 bei Betreuungsverfügung und / oder Patiententestament für den Normalfall gedacht ist. Wer mehr Vermögen und / oder Einkommen hat, bei dem darf auch ein Vielfaches von € 5.000,00 als GW angenommen werden, bis maximal zum 10fachen. (Diehn/Sikora/Tiedtke, Das neue Notarkostenrecht, Vorabdruck, Nr. 854)
alles im (Siegel-)Lack
- Sarah84
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Hallo Stefan!
Ab wann ist es denn mehr "Vermögen" oder "Einkommen"?
In der Regel wird in unseren Urkunden "Den Wert unseres Vermögens geben wir an mit: z. B. 100.000,00 EUR".
Dann nehme ich die 100.000,00 EUR : 2 = 50.000,00 € + (Eheleute) 10.000,00 € = Wert für Nr. 21200 60.000,00 €
Ab wann ist es denn mehr "Vermögen" oder "Einkommen"?
In der Regel wird in unseren Urkunden "Den Wert unseres Vermögens geben wir an mit: z. B. 100.000,00 EUR".
Dann nehme ich die 100.000,00 EUR : 2 = 50.000,00 € + (Eheleute) 10.000,00 € = Wert für Nr. 21200 60.000,00 €