ich habe eine Abrechnungsfrage zu einer Vorsorgevollmacht. Wir haben eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung für einen Mandanten entworfen. Er hat vorher eine Vorsorgevollmacht bei einem anderen Notar erstellen lassen. Hierzu haben wir zusätzlich einen privatschriftlichen Widerruf entworfen und vom Mandanten unterzeichnen lassen (keine Unterschriftsbeglaubigung oder Beurkundung). Diesen unterzeichneten Widerruf habe ich dem damaligen Notar als beglaubigte Fotokopie zukommen lassen.
Welche Gebühren würdet ihr hier für den Widerruf nehmen? Ich hatte an 24101, 1,0 Gebühr + 25102 gedacht. Wert würde ich nach § 98 (Hälftiges Aktivvermögen) berechnen. Könnt ihr mir helfen? Komme hier echt nicht weiter

