Kauf und Abtretungsvertrag von Geschäftsanteilen einer GmbH

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Zobe
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#1

23.07.2026, 14:38

Ich habe folgende Kostenfrage…

Ich habe einen Kauf und Abtretungsvertrag von Geschäftsanteilen einer GmbH. GmbH und Co. KG ist allein Gesellschafterin einer GmbH, die verkauft wird. Darüber hinaus ist die Eigentümer einer Betriebsimmobilie. Die GmbH wird zu einem Preis von 300.000 € verkauft und hat ein Eigenkapital von 630.000 €. es werden entsprechende Dauerschuldverhältnisse und Mitarbeiter übernommen. Als Anlage ist dem Vertrag noch ein Gewerbe Mietvertrag angehängt (der auch verlesen wurde). Der Kaufpreis ist vier Wochen nach Vertragsschluss fällig und die Verkäuferin verpflichtet dem Notar einen Zahlungseingang durch unterzeichnete Erklärung zu bestätigen.

In dem Vertrag kommt es weiter zu einer Gesellschafterversammlung, in der die Gesellschafter der Veräußerung zustimmen, 3 Geschäftsführer abgerufen werden und 3 neue bestellt werden.

Ich frage mich jetzt, wie ich die Werte korrekt zusammensetze… Nehme ich nur die 300.000? Oder kommt noch mehr dazu?
Ich habe mir die
KV 21100
KV 22110 ( Gesellschafterliste)
KV 22115 elektronischer Vollzug
Dokumentenpauschale, Post und Telekommunikationspauschale, Einsichtnahme ins Transparenzregister und Gebühr elektronische Urkundensammlung als Kosten genommen. Seht ihr das genauso oder habe ich etwas vergessen?

Stehe gerade etwas auf dem Schlauch… was vielleicht daran liegt, dass ich sonst eher weniger mit Gesellschaftsrecht zu tun habe! Vielleicht kann mir hier irgendwer unter die Arme greifen
legalspecialist
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#2

23.07.2026, 16:33

Also ich komme auf folgende Abrechnung:

1. Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH-Anteile (KV 21100)
Geschäftswert: 630.000 €
Gebührensatz: 2,0
1,0-Gebühr aus 630.000 €: 1.192,00 €
Gebühr: 2,0 × 1.192,00 € = 2.384,00 €

2. Gesellschafterbeschlüsse (Zustimmung Veräußerung, GF-Abberufung/-Bestellung) – KV 24101
Geschäftswert: 630.000 € (Zustimmung zu einem Geschäft mit diesem Wert, § 108 Abs. 2 GNotKG)
Gebührensatz: 2,0
1,0-Gebühr aus 630.000 €: 1.192,00 €
Gebühr: 2,0 × 1.192,00 € = 2.384,00 €

3. Vollzug – Gesellschafterliste (KV 22110)
Geschäftswert: 630.000 €
Gebührensatz: 0,5
1,0-Gebühr aus 630.000 €: 1.192,00 €
Gebühr: 0,5 × 1.192,00 € = 596,00 €

4. Elektronischer Vollzug – Handelsregisteranmeldungen GF-Wechsel (KV 22115)
Geschäftswert: 30.000 €
Gebührensatz: 0,5
1,0-Gebühr aus 30.000 €: 132,00 €
Gebühr: 0,5 × 132,00 € = 66,00 €

1. Dokumentenpauschale (KV 32000 ff.)
z.B. für Urschrift, Ausfertigungen und beglaubigte Abschriften
Angenommen insgesamt 50 Seiten (Urkunde + Anlagen, beschränkter Satz Ausfertigungen)
Beispiel: 80,00 €

2. Post- und Telekommunikationspauschale (KV 32002)
Pauschal für Porto, Telefon, Fax, E-Mail
Beispiel: 20,00 €

3. Transparenzregistereinsicht (Auslage)
Öffentliche Gebühr, als Auslage weiterberechnet
Beispiel: 4,80 €

4. Gebühr elektronische Urkundensammlung (KV 32014)
Pauschalbetrag
Beispiel: 15,00

Zusammenfassung:

KV 21100 – Beurkundung Kauf- und Abtretungsvertrag, 2,0 aus 630.000 €: 2.384,00 €
KV 24101 – Beurkundung Gesellschafterbeschlüsse, 2,0 aus 630.000 €: 2.384,00 €
KV 22110 – Vollzug, Gesellschafterliste, 0,5 aus 630.000 €: 596,00 €
KV 22115 – elektronischer Vollzug, HR-Anmeldungen GF-Wechsel, 0,5 aus 30.000 €: 66,00 €
KV 32000 ff. – Dokumentenpauschale: 80,00 €
KV 32002 – Post- und Telekommunikationspauschale: 20,00 €
KV 32014 – elektronische Urkundensammlung: 15,00 €
Auslagen Transparenzregister: 4,80 €
Zwischensumme netto: 5.549,80 €
zzgl. 19 % USt: 1.054,46 €
zu zahlender Gesamtbetrag: 6.604,26 €

Ich hoffe, ich habe nichts übersehen.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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#3

23.07.2026, 22:29

Müsste ich dann nicht bei dem Beschluss nicht zu den 630.000€ 30.000 on top nehmen für den GF-Wechsel??
legalspecialist
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#4

24.07.2026, 07:03

Guten Morgen,

stimmt, § 108 GNotKG, du hast Recht.
Kommt also dazu.
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Gruß
Oli


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Feldhamster
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#5

30.07.2026, 06:47

Vollzugsgebühr ist zu hoch: je Gesellschafterliste max 250 Euro nach Nr 22113.

Pauschalgebühr 32014 für UVZ gibt es überhaupt nicht!!

Postpauschale Nr. 32002 stimmt auch nicht!

Gesellschafterbeschluss Nr. 24101 ist ebenfalls falsch, wenn er beurkundet worden ist.

Nr. 25200 dürfte vermutlich auch angefallen sein.

HR-Anmeldung vermisse ich die eigentliche Gebühr (zB 24102) neben der 22114. Die 22115 kann ich nicht nachvollziehen.

Mein Rat:
Rechnung vollständig neu erstellen und zwar am Besten ohne KI (ich vermute, dass bei dieser Struktur der Kostenaufstellung KI benutzt wurde und die KI liegt hier verdammt daneben!)
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#6

30.07.2026, 06:53

Feldhamster hat geschrieben:
30.07.2026, 06:47
Rechnung vollständig neu erstellen und zwar am Besten ohne KI (ich vermute, dass bei dieser Struktur der Kostenaufstellung KI benutzt wurde und die KI liegt hier verdammt daneben!)
Nein, es wurde keine KI genutzt.
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Gruß
Oli


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Feldhamster
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#7

30.07.2026, 07:18

Ok, dann besser trotzdem nochmal bei null anfangen.

Mir ist gerade noch aufgefallen, dass ja 3 GF abberufen und neu bestellt worden sind. Also nicht nur 30.000 Euro dafür, sondern 180.000 Euro bei der HR-Anmeldung.
köster
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#8

30.07.2026, 15:51

Zudem sind wohl nicht zwei einzelne Gebühren KV 21100 (zum einen für dem Kauf- und Abtretungsvertrag und zum anderen für die Gesellschafterbeschlüsse) zu berechen, sondern die einzelnen Geschäftswerte sind gem. § 35 GNotKG zu addieren.

Der Geschäftswert der Urkunde dütfte sich somit wie folgt errechnen:
a) Kauf- und Abtretungsvertrag: 630.000,00 €
b) Zustimmungsbeschluss: 630.000,00 €
c) Beschluss GF-Abberufung und -neubestellung: 30.000,00 €

insgesamt somit: 1.290.000,00 €, woraus die Gebühr KV 21100 zu berechnen ist.

Auch wenn legalspecialist etwas anderes behauptet, gehe ich wie Feldhamster trotzdem davon aus, dass die Rechnung von der KI erstellt worden ist...
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