Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Zur Vorbereitung einer GmbH Gründung mit angedachter Beurkundung haben wir unter anderem auch die Gesellschafterliste vorbereitet (entworfen).
Jetzt melden die sich nicht mehr und alles ist abzurechnen (Entwürfe).
Wie verhält es sich mit dem Entwurf der Gesellschafterliste?
Die Berechnung eines Entwurfs wie bei einer ganz von einem Beurkundungsauftrag isolierten Liste dürfte entfallen.
Bei einer Beurkundung wäre die Vollzugsgebühr für die Liste (nicht die Entwurfsgebühr) entstanden.
Was kann ich denn jetzt im o.g. Fall abrechnen? (Ich würde mich trotzdem für die Vollzugsgebühr entscheiden so aus Bauchgefühl)
GmbHGr entfällt welche Gebühr für Entwurf Liste
-
köster
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 59
- Registriert: 30.09.2009, 14:12
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter
Für den Entwurf der Liste fällt die Vollzugsgebühr KV 22110, 22113 an. Gemäß Vorbemerkung 2.2.1.1 Abs. 1 Satz 1 ist diese Vorschrift anzuwenden, wenn der Notar eine Gebühr für das Beurkundungsverfahren oder (wie hier) für die Fertigung eines Entwurfs erhält, die das zugrunde liegende Geschäft betrifft.


