Hallo zusammen,
gerade grübele ich über folgenden Sachverhalt:
Zu der Beurkundung einer Erbscheinsverhandlung brachte der Erbe die Sterbeurkunde des Erblassers mit. Er bestand aber darauf, sie sofort wieder mitzunehmen. Wir haben daher eine beglaubigte Fotokopie davon gemacht, während er noch da war. Diese beglaubigte Fotokopie übermitteln wir ja nun - elektronisch beglaubigt wiederum - an das Nachlassgericht.
Kann ich dafür jetzt 2 x 10 Euro abrechnen?
Danke im voraus.
doppelte Beglaubigungsgebühr
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Aus meiner Sicht war die Papierbeglaubigung unnötig, man kann doch einfach kopieren/scannen und gleich elektronisch beglaubigen.
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Ich schließe mich Notariatsmann an. Wenn der Notar im Termin das Original gesehen hat, kann er natürlich bei der elektronischen Übersendung beglaubigen, dass die Übereinstimmung dem Original vorliegt.