doppelte Beglaubigungsgebühr

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Resa
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#1

09.05.2025, 13:52

Hallo zusammen,

gerade grübele ich über folgenden Sachverhalt:

Zu der Beurkundung einer Erbscheinsverhandlung brachte der Erbe die Sterbeurkunde des Erblassers mit. Er bestand aber darauf, sie sofort wieder mitzunehmen. Wir haben daher eine beglaubigte Fotokopie davon gemacht, während er noch da war. Diese beglaubigte Fotokopie übermitteln wir ja nun - elektronisch beglaubigt wiederum - an das Nachlassgericht.

Kann ich dafür jetzt 2 x 10 Euro abrechnen?

Danke im voraus.
Notariatsmann
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#2

09.05.2025, 23:57

Aus meiner Sicht war die Papierbeglaubigung unnötig, man kann doch einfach kopieren/scannen und gleich elektronisch beglaubigen.
Resa
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#3

12.05.2025, 11:41

Das ginge natürlich, aber nur, wenn der Notar nach dem Termin auch gleich Zeit hat. Ist hier nicht so.
Feldhamster
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#4

12.05.2025, 18:53

Ich schließe mich Notariatsmann an. Wenn der Notar im Termin das Original gesehen hat, kann er natürlich bei der elektronischen Übersendung beglaubigen, dass die Übereinstimmung dem Original vorliegt.
Resa
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#5

13.05.2025, 12:10

Vielen Dank für die Rückmeldungen!
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