mich quält eine Akte, da diese nun abgeschlossen und somit abgerechnet werden muss. Es geht um die Verschmelzung eines Vereins auf einen anderen.
Wir haben folgendes gemacht:
1. Tatsachenbescheinigung zum Zustimmungsbeschluss des einen Vereins
2. Tatsachenbescheinigung zum Zustimmungsbeschluss des anderen Vereins
3. Verschmelzungsvertrag zwischen beiden Vereinen
4. eine VR Anmeldung für den einen Verein
5. eine VR Anmeldung für den anderen Verein
Ich hätte wie folgt abgerechnet:
1. KV 25104 §§ 105,108 30.000,00 € (Wert des Aktivvermögens des Vereins jedoch mindestens 30.000 €), 32001 Dokumentenpauschale, 32015 Auslagen UVZ
2. KV 25104 §§ 105,108 30.000,00 € (Wert des Aktivvermögens des Vereins jedoch mindestens 30.000 €), 32001 Dokumentenpauschale, 32015 Auslagen UVZ
3. KV 21100 §§ 105,108 30.000,00 € (Wert des Aktivvermögens des Vereins jedoch mindestens 30.000 €), 32001 Dokumentenpauschale, 32005 PTK, 32015 Auslagen UVZ
4. KV 24102 und KV 22114 §§ 105,108 30.000,00 € (Wert des Aktivvermögens des Vereins jedoch mindestens 30.000 €), 32001 Dokumentenpauschale, 32005 PTK, 32015 Auslagen UVZ
5. KV 24102 und KV 22114 §§ 105,108 30.000,00 € (Wert des Aktivvermögens des Vereins jedoch mindestens 30.000 €), 32001 Dokumentenpauschale, 32005 PTK, 32015 Auslagen UVZ
Mir wurde von einem Kollegen gesagt, ich müsse die Niederschrift über die Zustimmungsbeschlüsse mit einer 2,0 Gebühr nach 21100 abrechnen. Das kommt mir aber fremd vor, da der Notar den gesamten Inhalt der Versammlung protokolliert hat aber hier ja nicht direkt ein Vertrag vor dem Notar beurkundet wurde. Eventuell kann mir jemand helfen.
