Hallo, guten morgen. Ich muss hier folgendes klären:
Wir hatten auf Anforderung der Beteiligten div. Entwürfe gemacht, wo lediglich Unterschriften (bei uns) beglaubigt werden sollten (keine Beurkundungen vorgesehen, nur Unterschriftsbeglaubigungen) - in dem Fall: div. Entwürfe für Erstanmeldungen GbR zum Gesellschaftsregister. Den Beteiligten sind die Entwürfe übermittelt worden.
Nun kam das nicht zustande, weil die sich einfach nicht mehr gemeldet haben. Wir schicken also jetzt die Rechnungen für die Entwürfe raus.
Kann auch hier eine Anrechnung erfolgen, falls die in Kürze doch noch einen Termin für die Beglaubigungen ausmachen?
In meinen div. Büchern habe ich dazu nichts gefunden, die Rede ist immer lediglich von Beurkundungsaufträgen/Niederschriften.
Lieben Dank im Voraus.
Anrechnung bei Entwürfen für Unterschriftsbeglaubigungen
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Siehe Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 GNotKG. Natürlich sind spätere Beglaubigungen anzurechnen und von der Entwurfsgebühr umfasst, so lange sie "demnächst" erfolgen = unbestimmter Rechtsbegriff, häufig genannt ca. 6 Monate, u. U. aber auch weniger oder mehr.
Notarkosten-Dienst entgeltlich - günstig - siehe www.filzek.de unter "Notarkosten-Dienst".
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