Anrechnung bei Entwürfen für Unterschriftsbeglaubigungen

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 229
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

28.01.2025, 10:59

Hallo, guten morgen. Ich muss hier folgendes klären:

Wir hatten auf Anforderung der Beteiligten div. Entwürfe gemacht, wo lediglich Unterschriften (bei uns) beglaubigt werden sollten (keine Beurkundungen vorgesehen, nur Unterschriftsbeglaubigungen) - in dem Fall: div. Entwürfe für Erstanmeldungen GbR zum Gesellschaftsregister. Den Beteiligten sind die Entwürfe übermittelt worden.

Nun kam das nicht zustande, weil die sich einfach nicht mehr gemeldet haben. Wir schicken also jetzt die Rechnungen für die Entwürfe raus.

Kann auch hier eine Anrechnung erfolgen, falls die in Kürze doch noch einen Termin für die Beglaubigungen ausmachen?

In meinen div. Büchern habe ich dazu nichts gefunden, die Rede ist immer lediglich von Beurkundungsaufträgen/Niederschriften.

Lieben Dank im Voraus.
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2235
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

28.01.2025, 13:57

Siehe Vorbemerkung 2.4.1 Abs. 2 GNotKG. Natürlich sind spätere Beglaubigungen anzurechnen und von der Entwurfsgebühr umfasst, so lange sie "demnächst" erfolgen = unbestimmter Rechtsbegriff, häufig genannt ca. 6 Monate, u. U. aber auch weniger oder mehr.

Notarkosten-Dienst entgeltlich - günstig - siehe www.filzek.de unter "Notarkosten-Dienst". :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Resa
Forenfachkraft
Beiträge: 229
Registriert: 31.03.2014, 17:49
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

28.01.2025, 16:48

Recht herzlichen Dank !!!
Antworten