Hallöchen liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: Welche Gebühren fallen denn bei einem Treuhandvertrag an? 2,0 oder 1,0? Der Vertrag wurde nicht beurkundet, sondern vorher abgesagt, aber Entwurf ist gefertigt und auch übersandt worden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Vivanja
Treuhandvertrag - Gebühren?
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Der Treuhandvertrag regelt ja die Rechten und Pflichten von Treugeber und Treuhänder; somit zweiseitiges Rechtsgeschäft = es entsteht eine 2,0-Gebühr.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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Hallo zusammen,
wir haben einen Treuhandvertrag beurkundet und ich habe eine Frage zur Gebührenabrechnung.
Die Beteiligten sind:
A-GmbH (Treuhänder)
B-GmbH (Treuheber)
C-GmbH (Die Gesellschaft)
Ich fasse mal grob zusammen:
Der Treuhänder (A) hält den einzigen Geschäftsanteil an der C-GmbH in Höhe von 500,00 Euro und ist damit alleinige Gesellschafterin der C-GmbH.
Die Beteiligten sind darüber einig, dass der Treuhänder (A) den oben genannten Geschäftsanteil künftig als Treuhänder für den Treugeber (B) halten wird. Das Treuhandverhältnis wird in diesem Vertrag geregelt.
Hintergrund des Treuhandvertrages ist, dass der Treugeber (B) die C-GmbH gekauft hat.
In dem Vertrag wird u. a. auch geregelt, dass
- eine Einmalzahlung iHv 2.500 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder (A) zu leisten ist und
- eine monatliche Treuhandprämie iHv 100 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder) zu zahlen ist.
Meine Überlegung ist eine 2,0 Gebühr nach einem Wert von 500,00 Euro (§§ 97, 54).
Sind die zu leistenden Zahlungen gegenstandsgleich oder zusätzlich zu bewerten?
Dann wäre ich bei einem Wert von 9.000,00 Euro
(100,00 Euro x 5 = 6.000,00 gem. § 99 Abs. 2 + 2.500,00 Euro + 500,00 Euro).
Was meint ihr?
wir haben einen Treuhandvertrag beurkundet und ich habe eine Frage zur Gebührenabrechnung.
Die Beteiligten sind:
A-GmbH (Treuhänder)
B-GmbH (Treuheber)
C-GmbH (Die Gesellschaft)
Ich fasse mal grob zusammen:
Der Treuhänder (A) hält den einzigen Geschäftsanteil an der C-GmbH in Höhe von 500,00 Euro und ist damit alleinige Gesellschafterin der C-GmbH.
Die Beteiligten sind darüber einig, dass der Treuhänder (A) den oben genannten Geschäftsanteil künftig als Treuhänder für den Treugeber (B) halten wird. Das Treuhandverhältnis wird in diesem Vertrag geregelt.
Hintergrund des Treuhandvertrages ist, dass der Treugeber (B) die C-GmbH gekauft hat.
In dem Vertrag wird u. a. auch geregelt, dass
- eine Einmalzahlung iHv 2.500 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder (A) zu leisten ist und
- eine monatliche Treuhandprämie iHv 100 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder) zu zahlen ist.
Meine Überlegung ist eine 2,0 Gebühr nach einem Wert von 500,00 Euro (§§ 97, 54).
Sind die zu leistenden Zahlungen gegenstandsgleich oder zusätzlich zu bewerten?
Dann wäre ich bei einem Wert von 9.000,00 Euro
(100,00 Euro x 5 = 6.000,00 gem. § 99 Abs. 2 + 2.500,00 Euro + 500,00 Euro).
Was meint ihr?
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Hallo zusammen,
wir haben einen Treuhandvertrag beurkundet und ich habe eine Frage zur Gebührenabrechnung.
Die Beteiligten sind:
A-GmbH (Treuhänder)
B-GmbH (Treuheber)
C-GmbH (Die Gesellschaft)
Ich fasse mal grob zusammen:
Der Treuhänder (A) hält den einzigen Geschäftsanteil an der C-GmbH in Höhe von 500,00 Euro und ist damit alleinige Gesellschafterin der C-GmbH.
Die Beteiligten sind darüber einig, dass der Treuhänder (A) den oben genannten Geschäftsanteil künftig als Treuhänder für den Treugeber (B) halten wird. Das Treuhandverhältnis wird in diesem Vertrag geregelt.
Hintergrund des Treuhandvertrages ist, dass der Treugeber (B) die C-GmbH gekauft hat.
In dem Vertrag wird u. a. auch geregelt, dass
- eine Einmalzahlung iHv 2.500 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder (A) zu leisten ist und
- eine monatliche Treuhandprämie iHv 100 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder) zu zahlen ist.
Meine Überlegung ist eine 2,0 Gebühr nach einem Wert von 500,00 Euro (§§ 97, 54).
Sind die zu leistenden Zahlungen gegenstandsgleich oder zusätzlich zu bewerten?
Dann wäre ich bei einem Wert von 9.000,00 Euro
(100,00 Euro x 5 = 6.000,00 gem. § 99 Abs. 2 + 2.500,00 Euro + 500,00 Euro).
Was meint ihr?
wir haben einen Treuhandvertrag beurkundet und ich habe eine Frage zur Gebührenabrechnung.
Die Beteiligten sind:
A-GmbH (Treuhänder)
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Ich fasse mal grob zusammen:
Der Treuhänder (A) hält den einzigen Geschäftsanteil an der C-GmbH in Höhe von 500,00 Euro und ist damit alleinige Gesellschafterin der C-GmbH.
Die Beteiligten sind darüber einig, dass der Treuhänder (A) den oben genannten Geschäftsanteil künftig als Treuhänder für den Treugeber (B) halten wird. Das Treuhandverhältnis wird in diesem Vertrag geregelt.
Hintergrund des Treuhandvertrages ist, dass der Treugeber (B) die C-GmbH gekauft hat.
In dem Vertrag wird u. a. auch geregelt, dass
- eine Einmalzahlung iHv 2.500 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder (A) zu leisten ist und
- eine monatliche Treuhandprämie iHv 100 EUR von dem Treugeber (B) an den Treuhänder) zu zahlen ist.
Meine Überlegung ist eine 2,0 Gebühr nach einem Wert von 500,00 Euro (§§ 97, 54).
Sind die zu leistenden Zahlungen gegenstandsgleich oder zusätzlich zu bewerten?
Dann wäre ich bei einem Wert von 9.000,00 Euro
(100,00 Euro x 5 = 6.000,00 gem. § 99 Abs. 2 + 2.500,00 Euro + 500,00 Euro).
Was meint ihr?
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Siehe BGH Beschluss vom 19.4.2023 Az. XII ZB 234/22 = FGPrax 2023,136 mit Anm. Waldner, MDR 2023; Wudy notar 2023, 228.
Nach § 99 Abs. 2 GNotKG sind die Entgelte für den Treuhänder maßgeblich, nicht der Geschäftsanteil. Die 500 € die du evtl. mit zugrundelegen wolltest, wären ja auch nur der so gut wie nie maßgebliche Nominalwert (statt richtig Wert nach § 54).
M E. also die 2.500 Euro Festhonorar plus die für ungewisse Laufzeit mit fünf Höchwert § 99 Abs. 2 zu multiplizierenden Jahreswerte der zusätzlichen monatlichen Zahlung à 100 Euro, also 100 x 12 x 5 = 6.000 EUR, insgesamt dann wohl 8.500 Euro.
Notarkosten-Dienst entgeltlich günstig siehe www.filzek.de.
Nach § 99 Abs. 2 GNotKG sind die Entgelte für den Treuhänder maßgeblich, nicht der Geschäftsanteil. Die 500 € die du evtl. mit zugrundelegen wolltest, wären ja auch nur der so gut wie nie maßgebliche Nominalwert (statt richtig Wert nach § 54).
M E. also die 2.500 Euro Festhonorar plus die für ungewisse Laufzeit mit fünf Höchwert § 99 Abs. 2 zu multiplizierenden Jahreswerte der zusätzlichen monatlichen Zahlung à 100 Euro, also 100 x 12 x 5 = 6.000 EUR, insgesamt dann wohl 8.500 Euro.
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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Ganz, ganz lieben Dank für die Erklärung!
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Hallo, da bin ich wieder - mal wieder mit einem Treuhandvertrag.
In dem mir vorliegenden Treuhandvertrag vereinbaren Treuhänder und Treugeber, dass der Treuhänder kein Entgelt für seine Tätigkeit erhält.
Wird der Wert mit 0,00 angegeben?
In dem mir vorliegenden Treuhandvertrag vereinbaren Treuhänder und Treugeber, dass der Treuhänder kein Entgelt für seine Tätigkeit erhält.
Wird der Wert mit 0,00 angegeben?
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Hallo zusammen, hat jemand eine Idee?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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Auffangwert 5000 im Zweifel immer? Mindestwert 60 €