Unterschriftsbeglaubigung einer Vollmachtsbestätigung mit elektronischer Signatur

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Sternchen12
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#1

10.06.2024, 16:54

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier einen kleinen Fall.

Jemand möchte eine Unterschriftsbeglaubigung zu einer Vollmachtsbestätigung. Die Bestätigung bringt er selbst mit.
Er sagte gleich, er möchte noch einen beglaubigten Scan der Urkunde zur weiteren Verwendung haben.

Jetzt meine Frage. Wenn wir die Unterschrift beglaubigen und dem Mdten dann einen beglaubigten Scan der Urkunde zur Verfügung stellen, was für Gebühren bekommen wir dann?

Die Unterschriftsbeglaubigung ist normal nach KV 25100.
Muss ich jetzt die Dokumentenpauschale nach KV 32002 nehmen, weil ich unserem Mdten die Datei schicke?
Was ist dann mit der Beglaubigung der Datei? Wir machen ja quasi eine beglaubigte Fotokopie, nur eben elektronisch. Diesen beglaubigten Scan kann der Mdt dann auch mehrfach verwenden, weil es halt eine Datei ist. Fällt hier denn etwas für uns an?

Und wie ist das wenn wir das nur mit einer elektronisches Signatur machen? Reicht in dem Fall die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung oder kriegen wir dann noch etwas?
Feldhamster
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#2

10.06.2024, 18:54

Ich meine, dass die beglaubigte Datei über Nr. 25102 abgerechnet werden kann. Vorsorglich solltest du aber noch einmal in der Literatur nachschlagen.
Martin Filzek
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#3

11.06.2024, 16:48

Stimme Feldhamster zu. Siehe z. B. Wudy in Rohs/Wedewer GNotKG KV 25100 Rn. 62.

Notarkosten-Dienst entgeltlich / günstig siehe www.filzek.de unter Notarkosten-Dienst. :wink2
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