Satzungsänderung und GF-Bestellung/Abberufung

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julinda
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#1

22.05.2024, 21:05

Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen :pfeif

Beurkundet wir ein Beschluss: Abberufung GF, Neubestellung GF und Streichung eines Satzes aus der Satzung nebst HR-Anmeldung.

Wie würdest Ihr das bewerten?

Beschluss: 30.000 GF-Abberufung/Neubestellung
HR-Anmeldung 30.000 GF-Abberufung + 30.000 GF-Neubestellung

OK.

Aber wie würdet Ihr mit der Streichung eines Satzes aus der Satzung beim Beschluss und der HR-Anmeldung umgehen?

Liebe Grüße :thx
köster
Foren-Azubi(ene)
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#2

23.05.2024, 10:03

Beschluss: 30.000,00 € (GF-Abberufung und GF-Neubestellung) + 30.000,00 € (Satzungsänderung), zusammen also 60.000,00 €
Anmeldung: 30.000,00 € (GF-Abberufung) + 30.000,00 € (GF-Neubestellung) + 30.000,00 € (Satzungsänderung), zusammen also 90.000,00 €
Martin Filzek
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#3

23.05.2024, 15:45

Wie "köster" mit folgender Ergänzung:
Ob die Streichung von einem Satz aus der Satzung mit 30.000 € (bwz. 1 % Stammkapital falls niedriger) oder mit 5.000 € nur wegen § 105 Abs. 5 GNotKG bewertet werden kann, hängt davon ab, was genau in diesem Satz der gestrichen wird, steht. Wenn es nur eine redaktionelle Änderung ist und sonst für das Unternehmen keine wirtschaftliche Bedeutung hat, wären dann ggf. die 5.000 € insoweit bei Beschluss (§ 108 verweist ja auf § 105) und HR.-Anmeldung anzusetzen.
Vgl. z. B. Tiedtke in Korintenberg GNotKG 22. Aufl. 2022 § 105 Rn. 77 f.

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köster
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#4

23.05.2024, 18:19

Was den Wert der Registeranmeldung einer lediglich redaktionellen Satzungsänderung mit 5.000,00 € betrifft, gebe ich Martin Filzek recht.

Meines Erachtens bleibt es allerdings für den Beschluss bei 30.000,00 €, da § 108 Abs. 1 Satz 1 GNotKG lediglich auf § 105 Abs. 4 und 6 GNotKG verweist, nicht jedoch auf § 105 Abs. 5 GNotKG.
Martin Filzek
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#5

24.05.2024, 14:05

Ja, das stimmt wohl bzw. ist jedenfalls herrschende Meinung. Hatte ich gestern ganz übersehen, sorry und danke köster für den Hinweis hierzu!
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