Wertbestimmung bei Übertragung unter Eheleuten

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crazyreno
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#1

16.05.2024, 13:20

Habe hier folgendes Problem bei Wertbestimmung zu hälftiger Übertragung unter Eheleuten.

Ehemann überträgt Ehefrau einen 1/2-Anteil an einem unbebauten Grundstück. Sie wollen dort
gemeinsam bauen.

Der Verkehrswert des gesamten Objektes beträgt: 23.280,00 €.

Es wird eine Rückübertragungsverpflichtung vereinbart, gesichert durch eine Vormerkung
für Ehemann.

Das Grundstück ist mit zwei Grundschulden in Höhe von insgesamt 410.000,00 € belastet (valutieren in voller Höhe). Bei beiden Grundschuldbestellungen war Ehefrau bereits beteiligt, hat Zustimmung erteilt und sich persönlich unterworfen. Im Übergabevertrag übernimmt sie die Grundschulden auch dinglich.

Meiner Meinung handelt es sich hier einen Austauschvertrag gem. § 97 Abs. 3

Übergeberleistung: 1/2-Anteil von 23.280,00 € = 11.640,00 €.

Sind hier noch die Verbindlichkeiten aus den Grundschulden irgendwie relevant?

Übernehmerleistung: Übernahme Rückübertragungsverpflichtung. Gem. § 51 Ausgangswert = Verkehrswert des Grundstückes (lt. Streifzug 13. Auflage). Hier dürfte dann ja nur die Hälfte anfallen, da Erwerberin ja nur einen 1/2-Anteil erhält. Lt. Streifzug sind bei dem Wertansatz bei Vorliegen bestimmter Umstände evtl. Abschläge vorzunehmen. Laut unserer letzten Notarprüferin jedoch nicht. Sie bestimmt den Wertansatz mit 100 % des Verkehrswertes (bei vollständiger Übergabe Grundstück).

Die Übernehmerleistung wäre hier also 11.640,00 € (1/2 vom Verkehrswert).

Auch bei den Übernehmerleistungen weiß ich nicht, ob evtl. die dingliche Übernahme der Grundschulden (im Innenverhältnis dann ja 1/2 davon) mitanzusetzen ist.

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

16.05.2024, 19:31

Vom Gefühl her würde ich die dingliche Belastung der Grundschulden nicht ansetzen, weil sich die Ehefrau gegenüber der Bank ja schon vollständig persönlich verpflichtet hat.
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crazyreno
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#3

29.05.2024, 14:06

@feldhamster: Lieben Dank. :thx
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