Hallöchen,
ich komme nochmal zurück auf die eGbR:
Wir haben div. eGbRs im GsR eintragen lassen, das ist bereits abgerechnet.
In den Anmeldungen für des GsR war jeweils eine Vollmacht für den Notar und seine Mitarbeiterin, dass diese auch die erforderlichen Grundbuchanträge stellen dürfen.
Das haben wir dann so auch gemacht, d. h. der Notar hat die Grundbuchanträge unterschrieben - es ist dazu keine UVZ Nummer vergeben worden. Jetzt bleibt unklar, wie man diese Grundbuchanträge abrechnet. Macht es auch jemand so mit Vollmacht und ohne UVZ Nr und hat schon eine Idee?
Vielen lieben Dank
eGbR Berechnung Grundbuchantrag ohne UVZ Nr
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Noch nicht gemacht, aber Nr. 25204 klingt mE passend.
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25204 allein zu zitieren wäre für den Kostenschuldner m. E. nicht transparent genug. M. E. müsste noch i.V.m. KV 241012, KV 21201 hinzugefügt werden.
o,5-Gebühr
Geschäftswert wohl ca. 10 % - 20 % des Grundstückwerts § 46 (vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 9. Aufl. 2024, Rn 888 ff., 889 b)?
o,5-Gebühr
Geschäftswert wohl ca. 10 % - 20 % des Grundstückwerts § 46 (vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 9. Aufl. 2024, Rn 888 ff., 889 b)?
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