Gebührenbefreiung Bund / Länder

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stefan2209
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#1

01.02.2023, 17:26

Hallo, alle miteinander,

wir haben einen Grundstückskaufvertrag mit einem Bundesland (hat den Grundbesitz seinerzeit als Erbe erhalten) als Verkäufer beurkundet. Käufer hat den Kaufpreis nicht gezahlt. Das Bundesland hat eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages angefordert und meint, es bestehe hier die Kostenfreiheit der Länder wegen § 2 GNotKG. § 4 GNotKG würde klarstellen, dass §§ 1 bis 54 GNotKG sowohl für Gerichte als auch Notare gelten.

In § 2 GNotGK ist die Rede von Gerichtskosten, nicht von Notarkosten.
Den Verweis auf § 4 GNotKG verstehe ich nicht. Hier wird doch "nur" definiert, dass Antrag und Auftrag im Sinne des Kapitels 1 des GNotKG (also §§ 1 bis 54) Dasgleiche sind / gleich zu behandeln sind (Auftragserteilung an ein Notariat = Antragstellung bei einem Notariat).

Bund / Länder sind meines Wissens nur von der Zahlung der Gerichtskosten befreit. Notarkosten können - sofern zutreffend - ermäßigt werden. Im Übrigen gilt doch wohl Vorbemerkung 2 des Kostenverzeichnisses, sodass ich hier nicht sehe, dass wir unsere Kosten, auch wenn dies nur Auslagen (und keine Gebühren) sind, nicht geltend machen könnten. Die Kosten können doch im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.

Interessant wird es, wenn wir jetzt die Rücktrittsurkunde (im Auftrag des Bundeslandes) protokollieren und das Bundesland möglicherweise wieder meint, sich auf die Kostenfreiheit der Länder berufen zu können, insbesondere wenn der Käufer, der nur gemäß der internen Regelung aus dem Kaufvertrag die Kosten der Rücktrittsurkunde zu zahlen hat, nicht zahlt. Dann geht es schließlich nicht nur um Auslagen, sondern auch um Gebühren.

Wie seht ihr das?
:-) alles im (Siegel-)Lack
salkavalka
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#2

01.02.2023, 19:13

Drollige Idee.
§ 2 GNotKG bezieht sich nur auf Gerichtskosten.
Für Notarkosten ist Gebührenermäßigung in § 91 GNotKG geregelt. Danach sind Gebühren nach Teil 2, Hauptabschnitt 1 und 4 (Beurkundung und Entwurf/Beratung) sowie für Rechtnachfolgeklauselzu und Herstellung eines Teil(grundschuld)briefes zu ermäßigen, alle anderen Gebühren wie Vollzug und Betreuung nicht und Auslagen sind in voller Höhe zu erheben.
Martin Filzek
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#3

02.02.2023, 15:14

Zudem sind in § 91 GNotKG zahlreiche Einschränkungen für die Gebührenermäßigung enthalten. So müsste die Gemeinde z. B. (falls es um die Kosten des ersten Verkaufsvertrags der Gemeinde geht) nach gesetzlicher Vorschrift (nicht nur durch interne vertragliche Übernahme) Kostenschuldner sein, es dürfte kein wirtschaftliches Unternehmen betroffen sein und keine Weiterveräußerungabicht in nächster Zeit bestehen. Mindestens zwei dieser Ausschlussvoraussetzungen dürften hier ja zutreffen, und auch für den Fall eines späteren Rückkaufs / Rückabwicklung ist anzunehmen, dass die Gemeinde das geerbte Grundstück alsbald weiter verkaufen wird, so dass auch insoweit keine Gebührenermäßigung in Frage kommt.
Der Gedanke - nur als Hinweis zur evtl. Weitergabe an die Angestellten oder Beamten der Gemeinde, die Gebührenbefreiung wollten - dass die Notartätigkeit kostenlos ist, wäre für langjährige oder (kosten-)historisch Gebildete schon deshalb absurd, weil ca. 70er Jahre eine damalige Gebührenermäßigungregelung für Gemeinden u. Ä. als verfassungswidrig vom BVerfG erkannt wurde (wegen Eingriffs in die Berufsfreiheit der Notare, die ja für ihre Existenz auf Gebühren angewiesen sind), so dass eine Zeit lang die Gebührenermäßigung auf 50 % in bestimmten Fällen reduziert wurde, bevor dann 1989 die Vorgängervorschrift zum jetzigen § 91 GNotKG (§ 144 KostO) mit etwa demselben Inhalt in Kraft trat mit der stufenweisen Gebührenermäßigung für einzelne Geschäftswertstufen (und zusätzlich den genannten Ausschlusskriterien, siehe Wortlaut und Kommentare zu § 91).

Schwierige Kostenfragen können weiterhin entgeltlich wie bei Notarkosten-Dienst in www.filzek.de bearbeitet werden. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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stefan2209
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#4

08.02.2023, 15:28

Vielen Dank für die Antworten.

Heute habe ich das Schreiben an das Bundesland gefertigt. Ich bin gespannt, ob nun gezahlt wird.
:-) alles im (Siegel-)Lack
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