Übertragung Komplementäranteil

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Kleoparda
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#1

29.09.2022, 16:03

Hallöchen, ich hätte da (mal wieder) ein Problem:

Die Komplementärin der A GmbH & Co. KG war die B GmbH. Die B GmbH hat den Komplementäranteil unentgeltlich an die C GmbH übertragen. Der Komplementär hält keinen Kapitalanteil an A.

Auf Wunsch der Mandanten haben wir den privatschriftlichen Übertragungsvertrag entworfen.

Nun weiß ich nicht, welchen Wert ich ansetzen soll.

Laut Streifzug ist der Wert der Anteil am Aktivvermögen ohne Schuldenabzug. Da die Komplementärin aber gar nicht am Vermögen der A beteiligt ist, stehe ich vor einem Rätsel. Soll ich 0 € als Wert nehmen?
Martin Filzek
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#2

30.09.2022, 13:59

Ob du 0 Euro al Wert nimmst oder als Schätzwert 3 - 5.000 Euro (§§ 97, 36) ist in Bezug auf die Gebührenhöhe ja egal, da in jedem Fall für alles bis 7.000 Euro die Mindestgebühr von 120 Euro entsteht (KV 24100 i.V.m. KV 21100 = 2,0 Gebühr, mind. 120 Euro). Ich würde beim Wert hinschreiben: zwischen 0 und 5.000 Euro (§§ 97, 36).

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