Gebühr Urkundenarchiv durchlaufender Posten?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Melanie
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#1

28.06.2022, 18:48

Hallo,
ich frage mich gerade, ob die ab 01.07. zu entrichtenden Gebühren für die elektronische Archivierung der Urkunden in Höhe von 4,50€ bzw. 2,50€ als durchlaufender Posten an die Kostenschuldner weitergegeben werden darf? Weiß jemand was?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Feldhamster
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#2

28.06.2022, 20:57

Soweit ich weiß (Seminarunterlagen einer Kollegin gelesen) ist das ein durchlaufender Posten. Es darf keine Umsatzsteuer berechnet werden. Die Kosten werden in Nr. 32015 ausdrücklich aufgeführt.
Ramona A.
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#3

29.06.2022, 13:09

Irgendwie habe ich das noch nicht richtig verstanden :oops:
Wenn ich es als Auslagen buche, muss ich es ja auch verauslagt haben. Bekomme ich da, von wem auch immer, noch eine Rechnung?
Oder wo bleibe ich sonst mit den eingenommenen Euro's?
Feldhamster
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#4

29.06.2022, 13:41

Wenn ich mich richtig erinnere (habe Unterlagen nicht zur Hand) sind das Kosten, die der Notar an die BNotK weiterleiten muss.
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Melanie
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#5

30.06.2022, 17:25

Feldhamster hat geschrieben:
28.06.2022, 20:57
Soweit ich weiß (Seminarunterlagen einer Kollegin gelesen) ist das ein durchlaufender Posten. Es darf keine Umsatzsteuer berechnet werden. Die Kosten werden in Nr. 32015 ausdrücklich aufgeführt.
Das sehe ich genauso. Lieben Dank 🌻
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Segelhoernchen
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#6

01.07.2022, 10:00

man musste doch ein sepalastschriftmandat erteilen für die Gebühren, die werden doch eingezogen (wie beim ZTR auch), oder?
Feldhamster
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#7

01.07.2022, 11:43

Ja
Henning1970
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#8

01.07.2022, 14:52

Wenn ich das richtig sehe, wird das ein Riesenaufwand für die Buchhaltung. Zu jedem Urkundenvorgang bzw. zu jeder dafür angelegten Akte (was uns hier betrifft mit RA-Micro) gibt es eine Auslagenbuchung. Die Buchführung muss dann anhand der Sammelrechnung der Bundesnotarkammer jede Archivierungs-Auslage (ich hoffe es gibt eine Einzelauflisten) zur Akte zuordnen. Ich gehe auch davon aus, dass in der Sammelrechnung immer nur die Urkundennummer stehen wird und keine Aktennummer, da diese im Urkundenverzeichnis ja nicht erfasst wird. Was für ein Wahnsinn. Ich hoffe, ich täusche mich gerade ... :lolaway
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#9

01.07.2022, 15:05

Das ganze Urkundenarchiv und der damit zusammenhängede Aufwand ist ein Wahnsinn. Man kommt gar nicht mehr zu seiner eigentlichen Arbeit.
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AnjaZ
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#10

04.07.2022, 16:46

Da stimme ich meinen Vorrednern zu.
Gruß Anja
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