Hallo nochmal
Aktuelle Bücher liegen mittlerweile vor! Jetzt stellt sich mir aber die Frage, wie es denn ist, wenn der Käufer der eine Rechtswahl trifft Immobilien im Wert von 1.000.000,00 € besitzt, der Kaufpreis laut KV aber z.B. nur 150.000,00 € beträgt. Wenn der Verkäufer dann z.B. die hälftige Vollzugsgebühr zu tragen hätte aufgrund Anforderung von Löschungsunterlagen, müsste er dann die Vollzugsgebühr statt nach dem Kaufpreis von 150.000,00 € nach einem Geschäftswert von 450.000,00 € berechnet bekommen? Das kann doch nicht sein und wäre meiner Meinung nach nicht gerecht!

Ich kann zu der Kostenaufteilung leider nichts finden unseren Büchern. Wie macht ihr das? Kann man da einfach im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Verkäufer dann die Vollzugsgebühr nur nach dem Wert des Kaufvertrages und nicht der Rechtswahl zu zahlen hat, der Käufer dann die Differenz?
Und noch eine kurze Frage: Müssen Kaufverträge mit Rechtswahlen im Zentralen Testamentsregister immer registriert werden? Habe da gerade auch etwas zu gelesen und weiß nicht, ob das schon immer so war oder auch neu ist.
