Treuhandgebühr betr. Mithaftentlassungserklärung

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Kleoparda
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#1

09.07.2021, 14:21

Moin moin,

ich habe mal wieder eine Frage.

Sachverhalt:
Beurkundet wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung incl. Übertragung des 1/2 Miteigentumsanteil der Ehefrau an einem Haus an den Ehemann. Auf dem Haus lastet eine Grundschuld die noch mit ca. 200.000,00 € valutiert. Die Ehefrau wurde aus der Mithaft entlassen. Im Rahmen des Vollzuges wurde dann von uns die Mithaftentlassungserklärung bei der Bank angefordert.
Diese haben wir mit der Auflage erhalten, das Original der Erklärung erst an die Ehefrau weiterzuleiten, wenn die Eigentumsumschreibung auf den Ehemann sichergestellt ist. Das ist auch alles so erfolgt.

Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um einen Treuhandauftrag und es müsste die Gebühr 22201 entstehen.

Seht Ihr das auch so? Wenn ja, was soll ich als Geschäftswert nehmen? Oder entsteht die Gebühr hier nicht?
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