Ehevertrag nebst Pflichtteilsverzicht

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Luischen88
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#1

02.06.2021, 12:56

Hallo zusammen,

ich habe einen Ehevertrag nebst Pflichtteilsverzicht und Wohnungsrechtsbestellung, der abgerechnet werde soll.

Eheleute beabsichtigen zu heiraten.

I. Gütertrennung, bedingt für den Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung.
II. Gegenseitiger Verzicht auf nachehelichen Unterhalt
III. Versorgungsausgleich gegenseitig
IV. Mann verzichtet ggü. Frau auf Pflichtteilsrechte und sein Erbrecht nach seiner zukünftigen Ehefrau.
V. Ehefrau hat kürzlich eine Immobilie als Alleineigentümerin erworben, wobei Ehemann für das Finanzierungsdarlehen mithaftet. Ehemann hat außerdem in die Immobilie 70.000,00 EK eingebracht. Das Kaufobjekt wird zurzeit vermietet (Einnahmen werden zwischen den beiden geteilt), soll aber zukünftig als Ehewohnung der beiden dienen. Ehemann erhält ein Mitbenutzungsrecht an der gekauften Immobilie.
Ehemann erhält weiter ein Wohnungsrecht, welches, solange die Immobilie fremdvermietet ist, nicht ausgeübt wird. Sobald die Ehefrau nicht mehr Eigentümerin ist, erstarkt das Mitbenutzungsrecht zu einem Wohnungsrecht.
VI. Regelungen zur Trennung
Sobald die Beteiligten getrennt sind, hat Ehefrau das Recht, die Löschung des Mitbenutzungsrechtes u. Wohnungsrechtes zu verlangen, sie muss dann das eingebrachte EK des Ehemannes zurückzahlen.

Reinvermögen Mann: 280.000,00 EUR
Frau: 180.000,00 EUR
mtl. Nettoeinkommen Mann: 3.000 EUR
Frau nur Mieteinkünfte von mtl. 3.000,00 EUR

Kann mir jemand mit der Wertermittlung zu den obigen Punkten helfen?
Vielen lieben Dank!
svklein
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#2

02.06.2021, 13:21

Hallo,
also ich kann vorab schon mal nur zu ein paar Punkten Auskunft geben:
I. Ausschluss des Zugewinns bei Scheidung: 460.000,00 €
II. Beim gegenseitigen Verzicht auf Unterhalt würde ich 5.000,00 € ansetzen, da beide gleich viel verdienen.
III. Verzicht für Versorgungsausgleich ebenfalls 5.000,00 € gem. § 36 III, weil die ja noch gar keine Anwartschaften erworben haben.
IV. Ist es tatsächlich so, dass nur der Ehemann gegenüber der Frau auf die Pflichtteilsrechte verzichtet? Und die Frau nicht auf die ihr zustehenden Pflichtteilsrechte gegenüber ihrem zukünftigen Ehemann? Leben die Eltern noch?
V. Hier fällt mir nicht viel zu ein, außer, dass ich eventuell die Bewilligung für die Eintragung des Wohnungsrechtes berechnen würde, aber da bin ich mir nicht sicher.
Luischen88
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#3

09.06.2021, 12:08

Hallo, vielen lieben Dank erstmal für die Antwort. Tatsächlich verzichtet nur der künftige Ehemann ggü. der Frau für sich selbst und seine Abkömmlinge auf sein Pflichtteilsrecht und sein Erbrecht.
Ob die Eltern noch leben, weiß ich nicht. Kinder sind auch nicht vorhanden.

Meine Frage wäre, ob ich den Verzicht in der Kostenrechnung überhaupt berücksichtigen kann, denn die beiden sind ja noch nicht verheiratet???!!

Zu Punkt v noch einmal:
Wäre das ein zusätzlicher Gegenstand und als 2,0 (Vertrag üb er Wohnungsrecht) auf den Gesamtwert mit draufzurechnen oder rechnet ich nur die Bewilligung ab mit 0,5 Gebühr. Ich meine es ist ja schon ein Vertrag über die Vereinbarungen Wohnungsrecht.

Liebe Grüße und einen sonnigen Tag :-)
Luischen88
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#4

23.06.2021, 12:01

Hallo,
kann jemand meine letzte Frage beantworten? Hat jemand eine Idee :-?
Ich würde die Sache langsam gerne bei Seite legen.

Vielen lieben Dank! :wink2
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