Bilanz: negatives Eigenkapital plus Beschlüsse
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In einer Urkunde wurden: ein Geschäftsanteilskauf sowie Gesellschafterbeschlüsse beurkundet. Die Ermittlung des Eigenkapitals anhand der Bilanz ergibt einen negativen Wert; die Beschlüsse (2 Wahlen, eine Sitzverlegung) sind mit Euro 60.000,00 zu bewerten. Werte sind zu addieren. Damit bleibt ein negativer Wert bestehen. Wie ist dies in der Kostenrechnung umzusetzen?
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Bei einem negativen bilanziellen Eigenkapital dürfte der Geschäftswert für den Geschäftsanteilskauf 0,00 € betragen, es sei denn, im Geschäftsanteilskaufvertrag ist ein Kaufpreis angegeben, der höher als 0,00 € ist. Dann wäre dieser höhere Kaufpreis natürlich als Geschäftswert maßgebend.