Hallo liebe Forumgemeinde.
Liege ich hier richtig, das bei einer Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH durch Sacheinbringung in das Aktivvermögen und gleichzeitige Kapitalerhöhung von 25.000 auf 30.000 Euro der GmbH als Gegenstandswert die Aktivseite der Bilanz als Gegenstandswert genommen wird und das dann aber x2 (doppelt angesetzt) wird?
Das hier als Satz 2,0 vorgeschrieben ist nach KV-Nr. 21100 ist klar
Gruss
Richard
Umwandlung/Einbringung Einzelfirma in bereits gegründete Gmbh + Kapitalerhöhung
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Das ist aus meiner Sicht korrekt.
Gemäß § 110 Nr. 1 GNotKG sind der Kapitalerhöhungsbeschluss einerseits und der Einbringungsvertrag andererseits verschiedene Beurkundungsgegenstände, sodass die Einzelwerte (also jeweils das Aktivvermögen der eingebrachten Einzelfirma) gemäß § 35 Abs. 1 GNotKG zu addieren sind. Falls zum Vermögen der Einzelfirma Grundbesitz gehört, muss insoweit noch eine entsprechende Buchwertkorrektur vorgenommen werden (also Aktiva Einzelfirma minus Buchwert Grundbesitz zuzügl. Verkehrswert Grundbesitz).
Gemäß § 110 Nr. 1 GNotKG sind der Kapitalerhöhungsbeschluss einerseits und der Einbringungsvertrag andererseits verschiedene Beurkundungsgegenstände, sodass die Einzelwerte (also jeweils das Aktivvermögen der eingebrachten Einzelfirma) gemäß § 35 Abs. 1 GNotKG zu addieren sind. Falls zum Vermögen der Einzelfirma Grundbesitz gehört, muss insoweit noch eine entsprechende Buchwertkorrektur vorgenommen werden (also Aktiva Einzelfirma minus Buchwert Grundbesitz zuzügl. Verkehrswert Grundbesitz).