ich habe hier einen Erbbaurechtsänderungs- und Verlängerungsvertrag vorliegen. Das Erbbaurecht verlängert sich nach dem 31.12.2033 umd 47 Jahre bis zum 31.12.2080.
Derzeitiger Erbbauzins beträgt € 80,00 jährlich. Das Erbbaurecht soll nunmehr ab sofort mit einem wertgesicherten Erbbauszins von € 8.498,40 belastet werden.
Soweit - so gut. Dazu meine folgende Wertberechnung:
Stand jetzt:
Erbbaurecht bis 31.12.2033
Erbbauzins 80,00 Euro jährlich
neuer Vertrag:
Verlängerung bis 31.12.2080, also eine Verlängerung um 47 Jahre
Wert hierzu: Alter Erbbauzins x Verlängerung
80 x 47 = 3.760,00 Euro
Erhöhung ab 14.12.2020:
8.498,40 ./. 80,00 = 8.418,40 Euro x 60 Jahre = 505.104,00 Euro
Wert für die Urkunde:
3.760,00 Euro + 505.104,00 Euro = 508.864,00 Euro
Jetzt sind noch schuldrechtliche Ermäßigungen in den Vertrag mit aufgenommen, so dass schlussendlich eine Stufenregelung greift, die besagt, dass im 1. bis 10. Jahr ab 01.04.2021 € 1.875,73 / Jahr gezahlt werden, imm 11. bis 20. Jahr dann 2.813,60 jährlich, ab dem 21. Jahr entfällt das Stufenmodell.
Muss ich die Ermäßigungen berücksichtigen? Und wenn ja, wie?
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