Wert einer Reallast

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Jokull1908
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#1

23.10.2020, 12:32

Hallo zusammen,

in benötige Hilfestellung bei einer Kostennote.
Es wurde eine Unterschrift unter eine Löschungsbewilligung einer Reallast beglaubigt.
Im Grundbuch ist eine Reallast zur Verpflichtung zur Übernahme von Besorgungen und Fahrdiensten sowie Vollmacht bezgl. der Pflegeversicherung eingetrage. Diese wurde damals vorsorglich eingetragen, für den Fall "wenn". Die betreffende Person ist also "noch" nichts Pflegebedürftig. Nun soll diese Reallast gelöscht werden.

Bei der Kostennote für die Beurkundung fehlt mir jetzt allerdings ein Wert. Ich kann ja nichts genau beziffern, was es so nicht gibt. Nehme ich da einfach 5.000 € Auffangwert?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Martin Filzek
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#2

28.10.2020, 14:22

99,9 % aller Notariate würden in einem Fall wie dem geschilderten den Auffanghilfswert von 5.000 Euro nach § 36 nehmen. Auch ich schließe mich dem an, wenngleich ich die Sachverhaltszusammenfassung (was heißt "... Vollmacht bezüglich der Pflegeversicherung ...?) nicht hundertprozentig verstehe und der genauere Wortlaut vielleicht noch nützlich wäre.

Zu "Ich kann ja nichts beziffern, was es so nicht gibt": Doch, das kann und muss man schon, dafür ist ja dann notfalls die Regelung zum Aufanghilfswert in § 36 II und III GNotKG da, wobei der Auffanghilfswert kein starrer Festwert ist, sondern nach oben und unten davon je nach Verhältnissen des Einzelfalls abgewihen werden kann. Was es nicht gibt, muss eben in der Wahrscheinlichkeit, dass es sich hätte realisieren können, eingeschätzt werden, und Ausgangswert wären die fiktiven Kosten der Besorgungen und Fahrleistungen für wen (welches Alter, wieviel Jahre, Wahrscheinlichkeit, dass davon hätte Gebrauch gemacht werden müssen ...). Je nachddem könnte man von den 5.000 Euro nach unten abweichen oder nach oben ... aber es wird höchstwahscheinlich niemand beanstanden, wenn man in diesen Fällen genau 5.000 Euro als Wert ansetzt.

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