Der Grundstückseigentümer optiert im Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich der Erbbaurechtsbestellung zur Umsatzsteuer.
Ist das ebenfalls ein gesonderter Beurkundungsgegenstand (wie im Grundstückskaufvertrag)? Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Option?
Umsatzsteueroption im Erbbaurechtsvertrag
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