abzurechnen ist ein Übergabevertrag betreffend Grundbesitz.
Als Übergeber sind im Grundbuch eingetragen:
Mutter M zu 1/2
und deren 3 Kinder a), b) und c) zu je 1/6.
Übernehmer ist der Sohn des Kindes a) und damit der Enkel der Mutter M und der Neffe der b) und c).
Der Sohn wird Eigentümer zu 1/1.
Als Ausgleich zur Übertragung zahlt der Sohn an b) und c) jeweils einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro.
Als weiteren Ausgleich bekommt die Mutter M ein Wohnrecht an dem Vertragsobjekt.
Im Gegenzug verzichten b) und c) auf Pflichtteilsrechte nach der Mutter M. b) und c) erklären sich mit der Ausgleichszahlung über je 50.000,00 Euro als abgefunden.
Wert des Grundbesitzes: 150.000,00 Euro (sonstiges Vermögen der Mutter M ist nicht vorhanden)
Jahreswert des Wohnungsrechtes: 3.840,00 Euro.
Kann mir jemand helfen, wie ich die Sache abrechne.
Liege ich bei einer 2,0 Gebühr nach 21100 KV nach 150.000,00 Euro falsch (Austauschvertrag § 97 Abs. 3)?
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Vielen Dank für Eure Hilfe
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)