ich habe zum ersten Mal einen Ehevertrag auf den Tisch bekommen und muss diesen nun abrechnen.
Als aller erstes habe ich den Mandanten angeschrieben und mitgeteilt, dass ich zur Berechnung der Kosten noch Angaben zum Geschäftswert benötige, welcher sich nach der Summe der Werte der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten bestimmt. Habe auch mitgeteilt, dass Verbindlichkeiten nur bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen werden. Der Einfachheit halber schrieb ich, dass er einfach ausfüllen soll:
"Vermögen Ehemann: xxxxx, Verbindlichkeiten Ehemann: xxxx; Vermögen Ehefrau: xxxxx, Verbindlichkeiten Ehefrau: xxxxxx."
Nun schrieb der Mandant zurück: „Eine Vermögensaufstellung ist sehr schwierig zu erstellen, da ich multiple Firmenbeteiligungen besitze. Liege ich richtig in der Annahme, dass es für die Bemessung zwei Grenzen gibt?
1. Kleiner 500 TSD
2. Größer 500 TSD
In diesem Fall wäre unser Vermögen mit ingesamt >500 TSD zu bewerten.“
Ehrlich gesagt, habe ich nicht mal verstanden, was er mir damit sagen will und wie er auf diese Grenzen kommt.
Naja, dennoch habe ich mal mit Hilfe des Streifzuges und des Diehns versucht, etwas herauszufinden, was die Abrechnung betrifft.
Ich brauche also das modifizierte Reinvermögen. Ich gehe mal von diesen € 500.000,00 aus, die er mir mitgeteilt hat.
Es wird folgendes geregelt:
1. Zugewinngemeinschaft -> modifizierter Güterstand, nicht nur Ausschluss Verf.beschr. = voller Wert RV.
2. Versorgungsausgleich -> im Falle einer Scheidung vollständiger Ausschluss = ?
3. nachehelicher Unterhalt -> soll gesetzlich sein = ?
4. Sonstige vermögensrechtl. Ansprüche -> wechselseitiger Verzicht = ?
Das ist alles, was geregelt wird. Allerdings weiß ich nicht, wie all diese Dinge dann zu bewerten sind. Habe gesehen, dass zB Versorgungsausgleich und Unterhaltsvereinbarungen gegenstandsverschieden zum Ehevertrag sind.
U.a. stand im Streifzug 12. Auflage Rn. 582: „Zu den nach § 100 Abs 1 zu bewertenden Eheverträgen zählen insbesondere:“. Es werden verschiedene Sachen aufgezählt, wie zB Ausschluss Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Also wie in meinem Fall.. Heißt das nun, ich rechne da etwas auf meinen Wert von 500.000,00 drauf? Mit irgendwas muss ich die Aufzählung 1-4 sicher bewerten, oder?
Ich weiß, dass ist nicht viel Info und normalerweise mache ich das mit meinem Chef zusammen, wenn ich nicht weiter komme, aber er befindet sich derzeit in Urlaub.
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Vielen Dank schonmal!
Lg, Dino
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)