habe mal wieder eine Frage:
Ich habe hier einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag. Die Tochter verzichtet gegenüber ihren Eltern mit Wirkung für sich und ihre Abkömmlinge auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht bei Ableben sowohl der Mutter als auch des Vaters. Das Reinvermögen der Eltern beträgt 50.000,00 €. Es gibt noch ein zweites Kind der Eheleute, welches von dem Verzicht nicht betroffen ist. Gegenleistung soll der Tochter nicht geleistet werden.
Ich denke hier ist eine 21100 Gebühr nach 102 Abs. IV, I S. 1, 2 abzurechnen. Aber der Wert?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Sie verzichtet ja auf ihren Erbteil , der ja 1/2 wäre (1/2 der Bruder), also 25.000,00 € als Wert? Ist nur so eine Überlegung
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
P.S.: Und wo wir schon dabei sind: Der Vertrag wird ganz normal wie ein Testament registriert in ZTR und zur Verwahrung beim AG eingereicht oder? Muss ich sonst noch etwas tun?