Vollstreckung aus der Notarkostenberechnung

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KanzleiLen93
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#1

25.07.2019, 17:05

Hallo :wink1

Kann mir jemand vielleicht weiterhelfen?

Ich habe jetzt aus unserer Notarkostenberechnung eine vollstreckbare Ausfertigung und eine begl. Ablichtung für den GVZ gemacht und dies an die GVZ Verteilerstelle gesendet mit Zustellungsauftrag.
Bisher habe ich noch keine Rückmeldung bekommen.
Wie muss ich weiter verfahren, wenn zugestellt wurde?

Ich bin gerade aus der Ausbildung raus und habe noch nicht so viel Erfahrung mit ZV. :schock
Martin Filzek
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#2

26.07.2019, 08:36

Ich würde empfehlen, falls noch nicht vorhanden, verschiedene Anleitungs- und Notarfachangestellten-Handbücher anzuschaffen und bei dem vielen Fragenbedarf auch darin nach Antworten zu suchen. Die hier gestellte Frage z. B. wird wahrscheinlich gut in Faßbender u.a., Notariatskunde, letzte Auflage(häufig auch als Buch in Berufsschulen verwandt), behandelt sein, auch in Waldner, Das GNotKG für Anfänger, und vielen anderen.
Hier ein Auszug aus Diehn, Notarkostenrecht, 1. Aufl. 2018, Rn. 133 ff., Beitreibung der Kosten: Rn. 134 Zwischen Bekanntgabe der Kostenberechnung und Zustellung einer vollstreckbaren Ausfertigung sollte eine angemessene Frist liegen, um dem Kostenschuldner rechtliches Gehör zu gewähren. Dabei wird ein Monat für angemessen gehalten. Nach ausdrücklicher oder konkludenter Zahlungsverweigerung des Kostenschuldners kann sofort zugestellt werden, um die alsbaldige Verzinsung nach § 88 GNotKG zu ermöglichen. Die Zwangsvollstreckung selbst darf nach § 798 ZPO erst zwei Wochen nach Zustellung der Kostenberechnung mit Vollstreckungsklausel beginnen. Wegen der möglichen Schadensersatzpflicht nach §90 Abs. 1 GNotKG sollte einen Monat gewartet werden.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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