Handelsregistervollmacht

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LenaSt
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#1

17.10.2018, 14:48

Hey zusammen,

ich bin dabei eine Handelsregistervollmacht abzurechnen. Wir haben nur die Unterschriftsbeglaubigung durchgeführt. Der Entwurf stammt also nicht von uns. Nun stellt sich mir die Frage, was ich denn als Geschäftswert nehmen muss?

Die Handelsregistervollmacht ist von einer GmbH & Co. KG und enthält das Person X mit einer Kommanditbeteiligung i. H. v. 10.000,00 € beitritt. Die Vollmacht enthält zusätzlich Anmeldungen bzgl. den Eintritt in die Gesellschaft und Änderungen der Firma.

Nun stellen sich mir folgende Möglichkeiten:
- Abrechnung nach 5.000,00 € als hälftiger Wert der Vollmacht?
- Abrechnung nach 30.000,00 € als Mindestwert für HR-Anmeldungen?

Ich tendiere zu dem Zweiten, bin mir aber doch unsicher.

Liebe Grüße
Martin Filzek
Foreno-Inventar
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#2

18.10.2018, 22:45

LenaSt hat geschrieben:
17.10.2018, 14:48
Hey zusammen,

ich bin dabei eine Handelsregistervollmacht abzurechnen. Wir haben nur die Unterschriftsbeglaubigung durchgeführt. Der Entwurf stammt also nicht von uns. Nun stellt sich mir die Frage, was ich denn als Geschäftswert nehmen muss?

Die Handelsregistervollmacht ist von einer GmbH & Co. KG und enthält das Person X mit einer Kommanditbeteiligung i. H. v. 10.000,00 € beitritt. Die Vollmacht enthält zusätzlich Anmeldungen bzgl. den Eintritt in die Gesellschaft und Änderungen der Firma.

Aus dem letzten Absatz wird mir nicht ganz klar, was genau in der Vollmacht steht. Erteilt ein Kommanditist einem anderen die Vollmacht, seinen Eintritt und Änderung der Firma anzuzeigen (z. B. dem persönlich haftenden Gesellschafter der genannten GmbH & Co. KG?)? Und soll er auch weitere künftige Anmeldungen bei der Firma für ihn anmelden können?

Je nachdem, was es ist, vgl. die Hinweise bei Diehn, Notarkostenberechnungen, 5. Aufl. 2017, Rn. 1892 für Handelsregistervollmacht durch ein Vertretungsorgan und Rn. 1899 für Handelsregistervollmacht Kommanditist, sowie Notarkasse München, Streifzu gdurch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 3317 ff.


Nun stellen sich mir folgende Möglichkeiten:
- Abrechnung nach 5.000,00 € als hälftiger Wert der Vollmacht?
- Abrechnung nach 30.000,00 € als Mindestwert für HR-Anmeldungen?

Ich tendiere zu dem Zweiten, bin mir aber doch unsicher.

Liebe Grüße
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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