aufteilung Vollzugsgebühr

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Stummel1
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#1

24.09.2018, 22:08

Hallo Leute
wohnungsgrundbuch, also keine vorkaufsrechtsverzichtserklärung
abt II und III lastenfrei, also keine Anforderung einer Löschungsbewilligung
Genehmigungserklärung erforderlich, Verkäufer lässt sich vertreten, wohnt ausserhalb
Anforderung unter Übersendung eines Entwurfes durch uns.
kosten des Vertrages und Durchführung Käufer, Kosten der nachträglichen Genehmigung Verkäufer

Vollzug ist in diesem Fall ja eine 0,5 Gebühr
würdet ihr die o,5 Gebühr jetzt voll dem Käufer in rechnung stellen oder dem Verkäufer?
Martin Filzek
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#2

25.09.2018, 21:21

Da die Genehmigung hier die Vollzugsgebühr auslöst wäre m. E. die insoweit entstehende Vollzugsgebühr (für die gesamtschuldnerisch beide Vertragsparteien haften §§ 29 - 32 GNotKG) aufgrund der Kostenverteilungsregelung im Innenverhältnis dem Verkäufer zu berechnen. "Durchführung" lässt zwar daran denken, eine "Vollzugsgebühr" dem Käufer zu berechnen, aber genauer trifft ja wohl die Übernahme der Genehmigungskosten durch Verkäufer den Fall, da ja dafür nur die Vollzugsgebühr entstanden ist und der Vollzug bzw. die Durchführung im übrigen gebührenfrei nach den Vorbem. im 1. Hauptabschnitt ist.
Idealerweise hätte man bei der internen Kostenverteilungsregelung das noch genauer aufgenommen, indem man geschrieben hätte, dass auch eine Vollzugsgebühr, die nur wegen der Verkäufer-Genehmigung dann anfällt, von dem Verkäufer zu tragen ist. Zwingend notwendig ist das allerdings nicht, denn wie gesagt kann m. E. die genannte Kostenverteilungsregelung im Kaufvertrag im Innenverhältnis nur so ausgelegt werden wie vorgeschlagen.

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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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