Grundschuld + Löschung vorrangiges Recht

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NiNkTh
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#1

10.01.2018, 12:49

Hallo,

Sachverhalt:
X bestellt zugunsten der Y-Bank eine Grundschuld in Höhe von 100.000,00 € (mit ZV-Unterwerfung). Die Y-Bank ruft am Tag der Beurkundung beim Notar an und bittet darum, dass das vorrangige Recht Abt. II lfd. Nr. 4 (Vorkaufsrecht der Stadt; Wert ebenfalls 100.000,00 €)) gelöscht werden soll. Es sollen hierzu die Löschungsunterlagen angefordert werden.

X kommt zum Termin, die Grundschuld wird beurkundet, weiter wird separat der Löschungsantrag bzgl. des Rechts Abt. II lfd. Nr. 4 (Entwurf des Notars) unterschrieben. Bei der Abwicklung wird die Löschungsbewilligung von der Stadt angefordert (kein Entwurf hierfür gefertigt).

Wie rechnet man hier ab?

Im Streifzug steht (RdNr. 1524 (11. Auflage)), dass die Einholung der Löschungsbewilligung Vollzugstätigkeit zum Entwurfsverfahren ist. Demnach müsste 1,0 Grundschuldbestellung, 0,5 Entwurfsgebühr, 0,3 Vollzugsgebühr (zum Entwurfsverfahren) abgerechnet werden.

Ist die Einholung nicht Vollzugstätigkeit zur Grundschuldbestellung?
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Katty
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#2

10.01.2018, 13:21

Guten Tag,

ich hätte den Lö-Antrag mit in die Grundschuldbestellungsurkunde aufgenommen (mit dem Zusatz, Grundschuldeintragungsantrag und Lö-Antrag sind nicht als einheitlich gestellte Anträge zu behandeln) und hätte die 0,3 Vollzugsgebühr auf den Gesamtwert genommen.

In Deinem Fall - gesonderter Lö-Antrag - würde ich Vollzugsgebühr nur bei Entwurf für Lö-Antrag draufpacken, denn diese Urkunde / der Lö-Antrag soll vollzogen werden und dafür wird die angeforderte Lö-Bewilligung benötigt.

Frohes Schaffen
Katty
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