Legitimationsprüfung bei Grundschuldbestellung

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kohli
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#1

23.11.2016, 12:34

Hallo, ich brauche einmal eure Hilfe.

Bei uns soll eine Grundschuld beurkundet werden. Die Erschienenen sind uns bekannt. Die Bank hat uns aber beauftragt, eine Legitimationsprüfung vorzunehmen, i. V. mit § 10 BeurkG. Dabei sollen wir uns PA oder Reisepass vorlegen lassen und Art und Nr. des amtl. Ausweises, das Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde in die Urkunde aufnehmen.

Entstehen dadurch zusätzliche Gebühren, wenn ja welche und nach welchem Geschäftswert?

Vielen Dank
Notariatsoldie
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#2

23.11.2016, 13:10

Für die Legitimationsprüfung fällt eine 1,0 Gebühr (Nr. 25 104) nach einem Wert von 5 000 € (§ 36 GNotKG) an. Bei einer Grundschuldbestellung mit ZV-Unterwerfung erhöht sich also der Wert um 5 000 € - siehe auch Steifzug durch das GNotKG 11. Auflage Randnr. 1971 ff.
kohli
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#3

23.11.2016, 13:40

:thx für die Hilfe.
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