Guten Morgen,
getrenntlebende Eheleute vereinbaren ein Wohnrecht am Haus des Ehemannes (Alleineigentümer) für die Ehefrau. Auf Wunsch der Beteiligten haben wir diese Vereinbarungen nicht als Bewilligung mit Unterschriftsbeglaubigung, sondern als Urkunde aufgenommen.
Bekomme ich jetzt die Gebühr Nr. 21201/24102 (0,5, weil Grundbuchbewilligung), Nr. 21200 (1,0, weil einseitige Erklärung des ET), oder vielleicht sogar 21100 (2,0, weil "Vereinbarung")?
Irgendwie wäre alles logisch....
Vielen Dank
Wohnungsrecht als Vereinbarung
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also wenn wirklich beide Vertragsteile da waren und das Wohnungsrecht vereinbart haben, ist es doch eine zweiseitige Erklärung, somit 2,0 nach 21100 oder?
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Wenn es sich um eine von beiden Beteiligten zu unterzeichnende vertragliche Vereinbarung handelt, entsteht nicht nur bei Beurkundung, sondern auch dann, wenn eine solche Erklärung vom Notar entworfen wird, eine 2,0 Gebühr (Nr. 24100, 21100 KV GNotKG).
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